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Um den Polizeiapparat insgesamt und im speziellen den Polizist | Weiterdenken-Marburg

Um den Polizeiapparat insgesamt und im speziellen den Polizisten Jürgen Zimmer zu schützen, griff die Richterin Fischer-Antze zu einem Trick, den es nur im Ordnungswidrigkeitenverfahren gibt: sie hat das Verfahren zu Lasten der Staatskasse eingestellt.

Zur Ehrenrettung der Richterin sei gesagt, dass Klaus Schimmelpfennig nichts gegen die Einstellung hatte. Allerdings braucht die Richterin für eine Verfahrenseinstellung in Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht die Zustimmung des Beschuldigten.

In diesem Verfahren ging es um ein Bußgeld in Höhe von 150 €.

Insgesamt wurde heute das 5te Mal für dieses Verfahren verhandelt. Der Prozess begann Mitte letzten Jahres vor dem Amtsrichter Dr. Holdefer. Im Sommer letzten Jahres sagte der Polizeibeamte Jürgen Zimmer das erste Mal in dieser Sache aus. Dann wurde ein weiterer Verhandlungstag angesetzt. Zu diesem Verhandlungstag kamen die zwei Journalisten-Zeugen aus Freiburg angereist. Der Termin konnte Coronabedingt dann nicht stattfinden. Nach der Strafprozessordnung war die Verhandlung damit geplatzt und es musste neu verhandelt werden. Also alles von vorne.

Weitere Termine wurden festgesetzt, konnten aber nicht stattfinden.

Schließlich wurde mit Urteil des Richters Dr. Holdefer der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verworfen und Klaus Schimmelpfennig zu der Geldbuße von 150 € verurteilt. Damit wäre der Bußgeldbescheid auch rechtskräftig geworden.

Auf die Rechtsbeschwerde des Klaus Schimmelpfennig hin wurde das Urteil jedoch wieder aufgehoben und musste neu verhandelt werden.

Weitere zahlreiche Termine wurden festgesetzt. Der Polizeibeamte Jürgen Zimmer musste ein paar Mal vor Gericht erscheinen. Allein zwei Zeugen aus Freiburg mussten insgesamt 4 x nach Karlsruhe fahren.

2 Richter beim Amtsgericht mussten entschieden und auch über die Rechtsbeschwerde musste entschieden werden. Insgesamt hat das Verfahren über 100 Einzelstunden von Richtern, Staatsanwälten, Gerichtsbediensteten, Polizisten und Zeugen gekostet.

Dieses Verfahren wegen einem Bußgeld von 150 € hat die Staatskasse letztendlich eine fünfstellige Summe gekostet. Hier wurden mehr als 10.000 € einfach verbrannt.

Allein heute wurde extra für dieses Verfahren ein halbes Dutzend Polizeibeamte für die Sicherung des Prozesses abgestellt. Allein der heutige Tag hat mehrere Tausend Euro gekostet. Der Gerichtssaal war gesichert wie man es früher bei RAF Prozessen kannte. Besucher, Zeugen und der Beschuldigte sollten sich einer Körpervisetierung unterziehen - unglaublich.

Bereits vor der Verhandlung sorgten diese Schikanemassnahmen für Unmut. Erst nachdem der Richterin Fischer-Antriz erklärt wurde, dass sie sich auch den heutigen Termin schenken kann, da unter diesen Umständen nicht verhandeln wird und anstatt dessen ein unaufschiebbarer Antrag gestellt wird - zu deutsch: ein Befangenheitsantrag, kehrte beim Gericht Vernunft ein und auf eine Personalfeststellung und eine Kontrolle der Besucher und Verfahrensbeteiligten wurde verzichtet.

Geht doch!

Da bereits zu Anfang die Stimmung gut war, hat es auch nicht lange gedauert, bis es laut wurde im Gericht. Die Richterin Fischer-Antriz fiel Verteidiger Dr. Alexander Schork immer wieder ins Wort, hatte die Befragung des Polizeizeugen unterbrochen oder kommentiert und so kam es wie es kommen musste: Verteidigung und Gericht brüllten sich gegenseitig an.

Rechtsanwalt Dr. Alexander Schork ist als sehr ruhiger, sehr begonnener Anwalt bekannt, den eigentlich nichts aus der Ruhe bringt.

Eigentlich... bis auf Richter die sich partout nicht an die Gepflogenheiten halten und immer wieder ins Wort fallen.

Ein erneuter unaufschiebbarer Antrag wurde angekündigt und erst danach wurde dann die StPO vollumfänglich umgesetzt.

Geht doch!

Die Verhandlung hat heute mehrere Stunden gedauert und insgesamt hunderte von Einzelstunden gekostet, um am Ende eingestellt zu werden auf Kosten der Staatskasse.

Resümee:

Das hätte man billiger haben können.