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2G Regel Bekleidungsgeschäfte Aufgrund des Beschlusses vom 29 | GREAT RESET 👎

2G Regel Bekleidungsgeschäfte

Aufgrund des Beschlusses vom 29.12.2021 des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az. 20 NE 21.3037), wurden Bekleidungsgeschäfte in die Positivliste des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege aufgenommen. Aus dem Beschluss folgt, dass Bekleidungsgeschäfte dem täglichen Bedarf dienen und somit nicht mehr unter die derzeitige 2G-Regelung fallen.


Positivliste:
https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2021/12/20211220_positivliste.pdf.

Pressemitteilung des BayVGH:
https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/pm_2g-regelung_bekleidungsgeschafte.pdf


Anmerkung:
Für die Politiker ist es ein Leichtes die "derzeitige Regelung" zu verändern: Die Agenda läuft also weiter und diese Meldung ist kein Grune sich zurück zu lehnen.
Mit "Bekleidungsgeschäfte" ist vermutlich auch "Stoffgeschäfte" und "Maßschneidereien" gem
eint!

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