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Auf der Synode von Liftinae, Belgien, 744 unter Todesstrafe ve | WEDEN & ASATRU Archivarium

Auf der Synode von Liftinae, Belgien, 744 unter Todesstrafe verboten:

- kultisches Feiern in Laubhütten und Wäldern
- die Verehrung besonderer, alter Bäume
- Andachten an hohen Felsen, einzelnen Steinen und an waldigen Plätzen
- Opferzeremonien an den Gräbern und Grabhügeln der Ahnen
- das Tragen von Amuletten und in Runenschrift geschriebener Zauber
- die Verehrung von Quellen und Flüssen
- die Ratsuche bei Zauberern, Magiern, Wettermachern und Zeichendeutern
- die Beobachtung des Vogelfluges zum Zwecke der Weissagung
- das Entfachen heiliger Feuer
- die Deutung des Rauchs am Feuer
- die Respektierung von bestimmten Orten und heiligen Hainen, die man nicht betreten durfte
- das Sammeln und Aufhängen von Kräuterbündeln
- die Verehrung der Sonne und des Mondes
- der Brauch, Haus und Hof mit Gräben zu umgeben und diese mit Unheil abwehrenden Kräutern und Bäumen zu bepflanzen
- das Feiern, Tanzen und Musizieren in Tiergestaltmasken
- die Verehrung unbekannter und heidnischer Heiliger
- auf Träume, nächtliche Gesichter, innere Stimmen und Stimmen der Natur zu achten und diese zu deuten
- beim Sammeln von Kräutern Bitt- und Segenssprüche zu sprechen und Lieder zu singen

Die Liste der damaligen «Verbote» bietet bis zum heutigen Tag eine brauchbare Richtschnur, um ein gelingendes, gutes Leben zu führen(!)