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Neues aus dem Gerichtssaal Heute: OLG Düsseldorf In einem | ✨✨✨ᵂᴬQᴱᵁᴾᵂᴼᴿᴸᴰ✨✨✨ 🄰🅁🄲🄷🄸🅅✨✨✨

Neues aus dem Gerichtssaal

Heute:
OLG Düsseldorf

In einem rechtshistorischem Urteil schob das Oberlandesgericht Düsseldorf der missbräuchlichen Anwendung des
§ 201 StGB durch Polizeibeamte auf oder am Rande von Versammlungen einen klaren Riegel vor.

Die Revision der Staatsanwaltschaft wurde verworfen und der Freispruch der 1. Instanz bestätigt (s. hier https://t.me/RASattelmaier/1578)

Erstmals bestätigte damit ein OLG, dass beim Vorliegen der sog. „faktischen Öffentlichkeit“ das „gesprochene Wort“ nicht vertraulich, weil eben öffentlich ist.

Die Folgen wird sein, dass Beamte eben nicht mehr Mobiltelefone von Versammlungsteilnehmern beschlagnahmen dürfen und Maßnahmen zur Beweissicherung grundsätzlich gefilmt werden können.

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