2022-08-23 16:01:18
Hartz-IV-Anspruch wegen Nachforderung: Bei Gaspreis-Stress zum Jobcenter
Berater rechnen mit mehr Anträgen beim Jobcenter, wenn Heiznachzahlungen kommen. Eine Nachforderung kann einen Hartz-IV-Anspruch auslösen.
Die Pflegerin verdient 1.700 Euro netto im Monat und kommt damit einigermaßen über die Runden. Dann aber flattert im September die Nachzahlung ihres Energieversorgers ins Haus. 700 Euro werden auf einen Schlag im Oktober fällig. Was viele nicht wissen: Die Frau könnte damit nur für den Monat Oktober einen Anspruch auf 300 Euro an ergänzender Hilfe vom Jobcenter für die Heizkosten erwirken. „Sie muss aber den Antrag beim Jobcenter im Monat der Fälligkeit der Nachzahlung stellen, danach ist es zu spät“, betont Harald Thomé, Berater beim Selbsthilfeverein Tacheles in Wuppertal.
Thomé, der dieses Beispiel erklärt, und andere Verbandsvertreter, rechnen vor, dass hohe einmalige Nachzahlungen aufgrund der steigenden Energiepreise auch in Haushalten außerhalb der Armutsgrenzen für den Monat der Fälligkeit einen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen auslösen können. Jobcenter sind verpflichtet, Miet- und Heizkosten zu übernehmen und dazu gehören auch Nachzahlungen zu den Heizkosten.
Bei hohen einmaligen Nachzahlungen werde es daher auch für Haushalte „bis weit in die Mittelschicht hinein“ möglich sein, Leistungen beim Jobcenter beantragen zu können, sagt Christoph Krüßmann, Berater beim Stromspar-Check der Caritas in Konstanz.
Die Antragsstellung beim Jobcenter wird erleichtert durch die aktuelle Gesetzeslage: In den ersten zwei Jahren des Hartz-IV-Bezugs darf die Angemessenheit der Wohnkosten keine Rolle spielen, auch Vermögen wird vom Jobcenter nicht angerechnet, es sei denn, es handelt sich um erhebliches Vermögen von mehr als 60.000 Euro für einen Alleinstehenden.
https://taz.de/Hartz-IV-Anspruch-wegen-Nachforderung/!5871984/
82 viewsChris Der Basen Coach, 13:01