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Referendum zur Änderung vom Transplantationsgesetz

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Warum die Verfassungsfreunde das Referendum unterstützen
Bis heute gilt: ein Mensch kann sich zu Lebzeiten freiwillig als Organspender registrieren lassen.
Der Bundesrat möchte das ändern: Neu soll man seinen ausdrücklichen Willen in einem Register hinterlegen, damit einem keine Organe nach seinem Tod entnommen werden.

Mit dieser Änderung befürwortet der Staat eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung, das Recht des Menschen auf körperliche Unversehrtheit. Der Entscheid zur Organspende muss freiwillig bleiben und darf nicht unter eine Bedingung gestellt werden.
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t.me/verfassungsfreunde