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“Das Bundesverfassungsgericht hält die Masern-Impfung für sinn | Tina Romdhani - stark für unsere Kinder!

“Das Bundesverfassungsgericht hält die Masern-Impfung für sinnvoll und verfassungskonform.

Damit dürfen Kinder weiterhin nur dann in Kitas oder bei Tagesmüttern betreut werden, wenn sie geimpft sind oder die Krankheit bereits überstanden haben.
Das Bundesverfassungsgericht hält die Masern-Impfung für sinnvoll und verfassungskonform. Im Ergebnis führe sie zu einer erheblich verbesserten gesundheitlichen Sicherheit des Kindes. Der Staat sei zum Schutz von gefährdeten Menschen verpflichtet, die sich nicht impfen lassen können - etwa Schwangere oder Kinder unter einem Jahr.
Der Staat müsse Massenausbrüche verhindern. Wie er das tue, da habe er einen Einschätzungsspielraum. Aber die wissenschaftlichen Grundlagen seien zuverlässig. Das Gericht gesteht zwar zu, dass die Pflicht zur Impfung ein erheblicher Eingriff in die Rechte der Eltern und die Rechte der Kinder sei. Aber der Schutz gefährdeter Menschen habe Vorrang.”

https://www.tagesschau.de/inland/masern-impfpflicht-bundesverfassungsgericht-urteil-101.html