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Kindergarten... Im Chat kam immer wieder die Rückmeldung, das | Tina Romdhani - stark für unsere Kinder!

Kindergarten...

Im Chat kam immer wieder die Rückmeldung, dass Kindern ohne Masernschutz-Nachweis ab morgen der Zutritt zum Kindergarten verweigert wird.

Ein solches Vorgehen ist nicht durch das Masernschutzgesetz gedeckt und auch nicht durch Hausrecht; allenfalls durch eine Hausordnung oder durch den Kita-Vertrag, aber diese Dinge habt ihr ja selbst unterschrieben in euren Unterlagen zuhause und könnt nachlesen.

Bitte lest euch unbedingt den Gesetzestext in Ruhe und Satz für Satz durch!!!

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20.html

Ausschließlich das Gesundheitsamt darf ein Betretungsverbot aussprechen, nicht aber ein Mitarbeiter des Kindergartens. Alles, was der Kindergarten machen darf und muss, ist eine Meldung ans Gesundheitsamt, jedoch dürfen keine Daten übermittelt werden, die über § 2 (16) IfSG hinausgehen.

16. personenbezogene Angabe
Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes und, falls abweichend, Anschrift des derzeitigen Aufenthaltsortes der betroffenen Person sowie, soweit vorliegend, Telefonnummer und E-Mail-Adresse

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__2.html

Will euch jemand morgen mit einem Betretungsverbot belegen, lasst es euch

a) im Gesetzestext zeigen und

b) unbedingt schriftlich geben, inkl. Unterschrift desjenigen, der die Verantwortung dafür übernimmt.

Und bitte erklärt niemandem den Gesetzestext, sondern lasst euch die Position eures Gegenübers direkt im Gesetzestext zeigen. Ihr seid nicht in der Beweislast, denn das Gesetz ist auf eurer Seite, wenn morgen euer Kind weiter in die Kita gehen soll.

Ein Betretungsverbot kann auch von Seiten des Gesundheitsamts nicht sofort ausgesprochen werden, denn zuerst einmal muss dieses zur Vorlage des Nachweises auffordern. Erst am Ende des ganzen Prozederes (Ordnungswidrigkeitsverfahren) steht ein Bescheid, mit dem einem Kind die Betretung untersagt wird.

Auch dies ist, wie bei der Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen, eine Kann- und keine Muss-Regelung, denn im besonderen Einzelfall dürfen die Kinder dann doch evtl. weiter in die Kita.

Noch einmal:
Alles, was morgen vom Gesetz her passieren darf, ist eine Übermittlung personenbezogener Daten ans Gesundheitsamt!