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Masern-Impfnachweis seit 31.7.2022 verpflichtend, vgl. § 20 A | Tina Romdhani - stark für unsere Kinder!

Masern-Impfnachweis seit 31.7.2022 verpflichtend, vgl. § 20 Abs. 9 - 12 IfSG!
Zur Absurdität einer Pflichtimpfung gegen eine ausgerottete Krankheit!

Kurzes Videostatement von Beate Bahner vom 31.7.2022

über die nicht mehr existierende Kinderkrankheit Masern,
über das negative Nutzen-Risiko-Verhältnis der Dreifach-Impfung gegen Masern, Mumps und Rötel, und
über die Konsequenzen eines fehlenden Masernimpfnachweises

Auch auf Youtube unter




Beate Bahner
Fachanwältin für Medizinrecht

Autorin des Buches "Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten" auch kostenlos als eBook erhältlich!
Mitglied der Anwälte für Aufklärung
Meine Homepage: www.beatebahner.de
Mein Kanal: https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner