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Und wieder gab es eine Einstellung eines Bußgeldverfahrens weg | Tina Romdhani - stark für unsere Kinder!

Und wieder gab es eine Einstellung eines Bußgeldverfahrens wegen Schulpflichtverletzung, diesmal in Bayern.

Es hat Monate gedauert, bis das Bußgeldverfahren über mehrere Monate Nicht-Schulbesuch im Herbst und Winter 2021 nun im Juli 2022 vor Gericht verhandelt wurde. Glücklicherweise, denn bei einem laufenden Verfahren kann über die Folgemonate kein Bußgeld verhängt werden.

So musste die Familie auch die etwas mehr als 200€ Bußgeld nicht bezahlen, die in diesem Fall ungewöhnlicherweise nur an den Vater verhängt wurden. Die Mutter erklärt sich das so: "Ich habe meine Akte gedanklich geschlossen. Ich ziehe so etwas nicht an."

Die Gespräche mit dem Jugendamt wegen Kindeswohlgefährdung laufen hingegen noch. Einstweilen ist der Sohn seit fast 2 Jahren zuhause. "Man muss dem Jugendamt fest sagen, dass das Kind nicht will. Auch Kinder haben einen Willen. Und dieser muss gehört werden", ist die Mutter überzeugt. Sie kennt sich inzwischen rechtlich gut aus und kann den Ämtern inzwischen oft Dinge erklären, welche diese nicht wissen.