2022-02-04 22:04:21
Die neue Coronaverordnung in BW besagt: Für Veranstaltungen, die der Religionsausübung dienen, wird in der CoronaVO BW ab 14.02.22 in den Alarmstufen eine 3G Regelung eingeführt.
Nach gründlicher Überlegung, Gebet und Beurteilung diverser Meinungen sind wir im Vorstand zu folgender Schlussfolgerung gekommen:
Wir werden als Vorstand der Freikirche der STA in BW einen Antrag beim Verwaltungsgerichtshof einreichen, um überprüfen zu lassen, ob der neue § 13 Abs. 3 der CoronaVO BW gegen unser Recht auf freie Religionsausübung (Art 4 Abs. 2 GG) verstößt. In § 13 Abs. 3 der CoronaVO BW ist geregelt, dass 3G Kontrollen bei Gottesdiensten durchzuführen und Menschen von Gottesdiensten auszuschließen sind.
Bitte bete für dieses sehr wichtige Anliegen und teile es mit so vielen wie möglich. Weitere Infos sind dem Schreiben beigefügt.
Du kannst uns dein Feedback und deine Gebetsunterstützung senden an: eugen.hartwich@adventisten.de
Gerne kannst du diesen Infokanal mit anderen teilen: https://t.me/EugenHartwich
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