2023-08-27 15:02:25
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einer Stadt am nordwestlichen Rand des Pfälzerwalds im Süden von Rheinland-Pfalz hätte sich das Gesundheitsamt (GA) wohl besser nicht mit einigen Eltern angelegt, die sich dafür einsetzen, dass ihre Kinder impffrei aufwachsen.
Die Eltern hatten beim GA mehrere Anträge gestellt, z.B. Ruhendstellung des Verfahrens bis zur Entscheidung des BVerfG über unser Az. 1 BvR 2700/20 und / oder den gesetzlich vorgeschriebenen Cut Off-Wert, um zweifelsfrei eine Immunität gegen Masern nachzuweisen und sie leider selbst nicht in der Lage sind, diesen aus dem Gesetzestext abzuleiten und / oder eine abschließende Liste mit Kontraindikationen, auf die bereits mehrere Gesundheitsämter verwiesen haben, die jedoch selbst dem RKI unbekannt ist.
Statt die Anträge zu bescheiden, wurden die Fälle ans Ordnungsamt (OA) weitergeleitet und im Rahmen der Anhörung hat dieses nun erfahren, dass Anträge nicht beschieden wurden, was laut Rechtsschutzversicherung eines Papas, der einen heißen Draht zu seiner Rechtschutzversicherung hat, einen Verstoß gegen § 33 SGB X darstellt.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__33.html
Das OA hat umgehend die Verfahren ruhend gestellt und das GA zur Stellungnahme aufgefordert.
Parallel hat die Sachbearbeiterin des GA Post mit dem Gerichtsvollzieher bekommen (Zustellung gem. § 192 ZPO).
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__192.html
Darin werden nicht nur die Anträge wiederholt und sie wird zur Bescheidung aufgefordert (was ja, wie wir wissen, unmöglich ist), sondern ihr wird auch mitgeteilt, dass es sich bei der Weiterleitung ans OA um den Straftatbestand "Falsche Verdächtigung" handelt.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html
Die Falsche Verdächtigung wurde mitsamt Beweismaterial direkt bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht, parallel wird wohl noch eine Untätigkeitsklage gegen die Sachbearbeiterin eingereicht werden.
Wir finden es super, wenn ihr solche Geschichten mit uns teilt, und freuen uns darüber, wie selbstsicher viele mittlerweile schon geworden sind!
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