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Maskenpflicht rechtswidrig Seit Anfang April ist die Masken | Team Freiheit Trier!

Maskenpflicht rechtswidrig

Seit Anfang April ist die Maskenpflicht in den meisten Innenräumen weggefallen. In vielen Gerichtsgebäuden gilt sie hingegen über das Hausrecht weiterhin. In einem Eilverfahren hat das VG Sigmaringen dies nun für rechtswidrig erklärt.

Maskenpflicht im Gerichtsgebäude ist rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Maskenpflicht am Tübinger Landgericht in einem Eilverfahren als rechtswidrig erachtet. Es gibt damit dem Eilantrag des Tübinger Rechtsanwalts Peter Bohnenberger statt, mit dem dieser sich gegen die Hausordnung gewendet hat, im Gerichtsgebäude eine Maske zu tragen.

(Beschl. v. 20.05.2022, Az. 8 K 1034/22).  

Alle die zukünftig an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen oder einen Termin bei einer Behörde haben sollten vorab das jeweilige Gericht oder die jeweilige Behörde auffordern von der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung abzusehen. Mittlerweile gibt es keine Rechtsgrundlage mit welcher die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Innenräumen (Gerichtsgebäude und öffentliche Einrichtungen wie Behörden) angeordnet werden kann.

Ein entsprechendes Musterschreiben/Vorlage mit welcher ihr euch gegen die Maskenpflicht schützen könnte werde ich verfassen und dann hier veröffentlichen.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian