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BREAKING NEWS: 'Genesene' betrifft das Covid-19-Maßnahmengeset | Catherines Blick

BREAKING NEWS: "Genesene" betrifft das Covid-19-Maßnahmengesetz nicht!

Verwaltungsgericht bestätigt, wer Antikörper hat oder genesen ist, für den ist die Pandemie zu Ende!

Am 31.1.2021 wurde ein Bürger von der Polizei angezeigt, weil er ohne Maske an einer Versammlung teilgenommen hat, obwohl er nachweislich Antikörper gegen C-19 im Blut hatte und somit niemanden anstecken konnte.

Weil die Rechtsvorschrift für COVID-19-Maßnahmengesetz folgenden Wortlaut enthält, wurde gegen die Anzeige eine Beschwerde erhoben:

Auszug Covid-19-Maßnahmengesetz:

Anwendungsbereich und allgemeine Bestimmungen
§ 1.
(1) Dieses Bundesgesetz ermächtigt zur Regelung des Betretens und des Befahrens von Betriebsstätten, Arbeitsorten, Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Wohneinrichtungen der
Behindertenhilfe, bestimmten Orten und öffentlichen Orten in ihrer Gesamtheit, zur Regelung des Benutzens von Verkehrsmitteln, zur Regelung von Zusammenkünften sowie zu Ausgangsregelungen als gesundheitspolizeiliche Maßnahmen zur Verhinderung der
Verbreitung von COVID-19.

Link zur aktuellen Fassung:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011073

Beschwerde gegen die Straferkenntnis:

Ich wurde am 21.01.2021 positiv auf Antikörper und am 26.01.2021 positiv auf neutralisierende Antikörper getestet.
Das, der 3. Covid-19-NotMV i.d.F. gültig am 31.01.2021 zugrundeliegende, Gesetz (COVID-19-Maßnahmengesetz) ermächtigt den BMfGPuK zum Erlass von Verordnungen.Verordnungen dürfen nur „als gesundheitspolizeiliche Maßnahme zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19″ (§1 Abs.1 COVID-19-Maßnahmengesetz) erlassen werden. Da Verordnungen im Stufenbau der Rechtsordnung unterhalb der formellen Gesetze stehen, dürfen sie das Gesetz nur präzisieren, nicht aber verändern.
„Verstößt eine Norm gegen eine übergeordnete (höherrangige) Vorschrift, so ist sie rechtswidrig“ (Verwaltungsakademie des Bundes).

Auf diese Beschwerde kam es zu einer ordentlichen Verhandlung im Landesverwaltungsgericht Wien

Im Rahmen des Beweisverfahrens wurden die in der Beschwerde gestellten Anträge erneuert.

Im Urteil heißt es: Verordnungen, die aufgrund des Covid-19-Maßnahmengesetzes ergingen, betreffen all jene nicht, die „antikörperpositiv“ oder „genesen“ sind!
Der Nachweis obiger Umstände („antikörperpositiv“ oder „genesen“) genügt als Nachweis („Glaubhaftmachung“)

Wer also einen Nachweis besitzt, dass er Antikörper im Blut hat, oder nachweisen kann dass er von C-19 genesen ist, kann niemanden anstecken, und somit finden Verordnungen aus dem Covid-19-Massnahmengesetz für diese Menschen keine Anwendung mehr!

Das Urteil ist seit gestern (1.2.22) rechstkräftig.

Quelle:
https://neuewahrheit.at/bombe-genesene-betrifft-kein-covid-19-massnahmengesetz/