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Deutsche Polizisten dürfen sich angesichts völlig parallel lau | Lothar Mack – Stimme & Wort

Deutsche Polizisten dürfen sich angesichts völlig parallel laufender Politik zu entsprechenden Schritten sogar von Gesetzes wegen ermutigt wissen.

Man lese – ‘mal wieder – Par. 37 des Beamtenstatus-Gesetzes.

Par. 37,1:
"Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung."

ergänzend dazu aus der "Neuordnung
des Beamtenrechts" vom "Info-Service Öffentlicher Dienst/Beamte":

"Absatz 1 regelt wie § 38 BRRG die volle persönliche Verantwortlichkeit der Beamtin oder des Beamten für die Rechtmäßigkeit der dienstlichen Handlungen. Daraus ergibt sich die allgemeine Dienstpflicht zur Beachtung der Gesetze und Verordnungen mit der Folge, dass die strafrechtliche, zivilrechtliche und disziplinarrechtliche Haftung bei schuldhaften Rechtsverletzungen besteht."


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