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Steinhöfel TV - Liberal - Konservativ - Unabhängig - Für Meinungsfreiheit im Netz

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Adresse des Kanals: @steinhoefeltv
Kategorien: Uncategorized
Sprache: Deutsch
Abonnenten: 765
Beschreibung vom Kanal

Dieser Kanal unterstützt die YouTube-Präsenz von Joachim Steinhöfel, lädt zur Interaktion und Austausch ein.
Meinungsfreiheit.Steinhoefel.de
Erklaerung2018.de
Steinhoefel.com
Steinhoefel.de
@Steinhoefel

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Die neuesten Nachrichten

2021-07-29 19:50:42

2.1K views16:50
Öffnen / Wie
2021-05-16 21:47:35 Dass ein Bundestagsabgeordneter so wie nachstehend geschildert massenhaft die Justiz für seine Befindlichkeiten instrumentalisiert, statt selbst auf eigenes (Kosten-) Risiko zivilrechtlich vorzugehen, halten wir für kritikwürdig. Wir sehen darin auch einen inakzeptablen Einschüchterungsversuch gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, der in der ganz überwiegenden Zahl zulässige Meinungsäußerungen zu kriminalisieren sucht.„Meinungsfreiheit im Netz“ unterstützt eine Leserin der “Achse des Guten”, die sich, wie über 20 weitere Leser auch, aufgrund eines Kommentars unter einem dortigen Artikel einer Strafanzeige des in Wuppertal weltbekannten Wuppertaler Bundestagsabgeordneten Helge Lindh (SPD) einem Ermittlungsverfahren der Wuppertaler Staatsanwaltschaft ausgesetzt sieht. Dass sich die dortige Staatsanwaltschaft für diese Verfahren hergibt, verdient ebenfalls öffentliche Aufmerksamkeit.Herr Lindh hat Strafanzeige wg. „Beleidigung“ erstattet. Nicht nur gegen Frau S., sondern gegen 26 weitere Leserbriefschreiber, die sich auf dem politischen Blog über ihn lustig gemacht haben. Die Kommentare erfolgten unter den Texten„Lieber renitent als flatulent“ von Henryk M. Broder undLindh zartbitter über Achgut.com im Bundestag. Frau S. hat folgenden Kommentar verfasst:„Guten Morgen Herr Broder, Kermit, der Frosch in menschlicher Gestalt!!! Das war zuviel satirische Vorstellung. Ich habe mir die links angesehen. Jetzt brauche ich eigentlich was. So eine A…..geige! Vertreter eines untergegangenes SPD- Wahlvolkes. also… Wenn wir nicht seiner Meinung sind, ist das keine Demokratie!! Habitus eines 12jährigen. Dem würde ich dringend tiefenpsychologische Tanz- und Ausdruckstherapie verschreiben. Warum? Um körperlichen und geistigen Nachholbedarf zu initiieren. Dringend. Aber – dann kommen wir nicht mehr in den Vorführgenuss dieser“ lustigen“ Person. LG.“Bei dem Kommentar handelt es sich nach unserer Auffassung um eine zulässige Meinungsäußerung, die jeder, der sich wie Herr Lindh öffentlich präsentiert und als Bundestagsabgeordneter verstärkt die Öffentlichkeit sucht, in stärkerem Maße hinzunehmen hat als der Normalbürger (vgl. OLG Köln, U. v. 9.12.2014 –15 U 148/14, Rdnr. 33). 

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3.2K views18:47
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2021-05-07 13:12:26 “Im ‘Land der Dichter und Denker’ geraten jetzt auch deutsche Klassiker ins Visier der Zensoren. Zumindest auf Facebook, der weltweit größten Internetplattform,” schreibt die Bild-Zeitung am 12.04.2021 über eine von uns in Stralsund erhobene Klage. Wer glaubt, dass das ein Versehen, ein Einzelfall war, unterliegt einem Irrtum. Die Sache in Stralsund ist in Fall 34 geschildert. Die Klage dort wurde bereits im Oktober 2020 erhoben und das dortige Landgericht ist bislang vornehmlich durch das Bestreben auffällig geworden, sich der Sache möglichst zur Verweisung an das Amtsgericht zu entledigen. Tatsächlich ist nun Termin auf den 07.07.2021 anberaumt. Dass es auch ganz anders geht, zeigt die 3. Zivilkammer des LG Erfurt. Streitig ist dort das identische, authentische Heine-Zitat.MediaDas Landgericht Erfurt erließ kurz nach Löschung der Zitatekachel am 03.05.2021 eine einstweilige Verfügung gegen Facebook. Die Löschung wurde untersagt, die Sperre wurde verboten. Warum bekommt ein Nutzer im Zuständigkeitsbereich des Thüringischen Oberlandesgerichts gerichtliche Hilfe und warum muss ein anderer, der genau dasselbe veröffentlicht hat, Jahre auf diese Hilfe warten, nur weil er im Bezirk des OLG Rostock wohnt? Einige wenige Oberlandesgerichte in Deutschland (Hamburg, Frankfurt, Hamm) verweigern einstweilige Verfügungen, weil die Sache nicht dringlich sei. Man könne ja klagen und bekomme sein Posting dann in zwei oder drei Jahren wiederhergestellt. Faktisch ist das nichts anderes, als die Verweigerung staatlichen Rechtsschutzes. Denn wer klagt schon, wenn er in drei Jahren vielleicht Recht bekommt? Das ist ein Freibrief für die Willkür der IT-Riesen. Und ein drastischer Standortnachteil für Nutzer, die auf soziale Medien angewiesen sind. Wer diese gar beruflich wirklich braucht, ist gut beraten, aus den Zuständigkeitsbereichen der genannten Oberlandesgerichte wegzuziehen. Die Rechtsprechung ist ein tatsächlicher Standortnachteil. Warum ich in Fall 34 geklagte habe? Die Rechtsprechung des OLG Rostock ist in dieser Frage ist unklar. Eilverfahren könnten also, obwohl man in der Sache Recht hat, zu einer Prozeßniederlage rein aus prozessualen Gründen führen. Daher wurde dort der sicherere Weg beschritten. Es ist beklagenswert, wie durch diese, einstweilige Verfügungen verweigernde Rechtsprechung, den Nutzern praktisch die kalte Schulter gezeigt wird. Glücklicherweise sind es nur einige wenige OLG-Bezirke, die auf diesem Standpunkt stehen und die wir hoffentlich noch “drehen” können.Das sogar Blogs mit Millionenreichweite wie “Die Achse des Guten” wegen dieses Zitats von Facebook sanktioniert wurde, wird noch separt thematisiert werden.

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2.7K views10:12
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2021-04-24 20:37:27 “Dank Corona hab ich gelernt zu schweigen” sagt eine Schauspielerin in ihrem Video für die Aktion #allesdichtmachen, die Ende April in der Bundesrepublik für enorme Resonanz gesorgt hat. Und über 10 Millionen Videoaufrufe innerhalb von 48 Stunden auf dem erst wenige Tage alten YouTube-Kanal erreichte. Mit Ironie, Witz und Sarkasmus stellen die Schauspieler die Corona-Politik der Bundesregierung in Frage und kritisieren vor allem das hiesige Diskussionsklima. Der nordrhein-westfälische WDR-Rundfunkrat Garrelt Duin (53) forderte zunächst sogar berufliche Konsequenzen für die beteiligten Personen, löschte seinen Tweet dann aber aufgrund der empörten Reaktionen! Berufsverbot, wenn man ein Grundrecht wahrnimmmt? Am 24.04.2021 stellten die Initiatoren fest, dass YouTube den Kanal “allesdichtmachen” aus den Suchergebnissen seiner Plattform entfernt hat. Stattdessen erscheinen dort diverse Berichte über die Aktion, auch solche mit sehr geringen Abrufzahlen.
MediaDer Kanal, der enorme Abrufzahlen hat, wird von YouTube digital ausgeblendet. Dies ist unseres Erachtens rechtswidrig und verletzt die durch Art. 5 GG verbriefte Meinungs-, Presse-, und Informationsfreiheit. Warum soll jemand, der auf YouTube nach #allesdichtmachen sucht, den Kanal nicht finden, die Videos nicht ansehen? Warum wurde diese Funktion, die bei YouTube sonst grundsätzlich zur Verfügung steht, hier deaktiviert?Der Vorstandsvorsitzenden von YouTube, Frau Susan Wojcicki, wurde vor wenigen Tagen der von YouTube gesponserte „Freedom Expression“-Award verliehen. Diese Auszeichnung, die YouTube erst finanziert und dann sozusagen an sich selber verliehen hat, hat folgenden Zweck: „The Free Expression Awards supports the educational work of the Freedom Forum Institute by recognizing individuals for their courageous acts of free and fearless expression.“ Dies hat auch in dem US-Nachrichtenmagazin „Newsweek“ für Erheiterung gesorgt.Die Initiatoren haben uns gebeten, gegen die digitale Ausblendung anwaltlich vorzugehen. “Meinungsfreiheit im Netz” übernimmt für #allesdichtmachen Kosten und Risiken der Rechtsverfolgung. YouTube wurde bereits wenige Stunden, nachdem von der digitalen Ausblendung Kenntnis erlangt wurde, mit einer bereits am Montag, 26.04.2021, endenden Frist zur Rückgängigmachung dieses Angriffs auf die Grundrechte und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert und abgemahnt. Geschieht dies nicht, muss der Konzern sehr kurzfristig mit der Einleitung gerichtlicher Schritte rechnen.Diese Attacken auf die Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit sind es, denen wir uns alle, jeder mit seinen Mitteln und seinen Möglichkeiten, in den Weg stellen sollten. Wir danken, wie immer, für Ihre Unterstützung.


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2021-04-16 13:37:22 In den USA findet gerade ein heisse Debatte über die Immobiliengeschäfter der Co-Gründerin von “Black Lives Matter” (BLM), Patrisse Khan-Cullors, statt, einer erklärten Marxistin. Während die von BLM initiierten Proteste die USA erschütterten, erwarb Frau Khan-Cullors Immobilien für Millionen von Dollar. Darunter ist eine Villa zum Kaufpreis von $ 1.4 Millionen in Topanga Canyon, wo der Anteil der Schwarzen an der Bevölkerung mit nur 1,4% relativ gering ist. Kai P. wollte auf Facebook einen Artikel der NY-Post teilen, der sich mit diesem Thema beschäftigt (“Inside BLM co-founder Patrisse Khan-Cullors’ million-dollar real estate buying binge“). Facebook hinderte ihn daran, da ein Verstoß gegen die “Gemeinschaftsstandards” vorliege. Wogegen genau, blieb offen. Hierbei handelt es sich um einen indiskutablen, und rechtswidrigen Eingriff in die Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit, den wir gerichtlich untersagen lassen wollen.MediaFacebook wurde am 16.04.2021 abgemahnt. Ein ähnlicher Fall ist bereits vor dem Landgericht Köln gegen Twitter anhängig. Auch dort sollte kurz vor der Wahl ein Artikel, der US-Präsident Biden kritisierte, an der Verbreitung behindert werden.

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2021-04-07 18:17:41 Es geht in Richtung Bundestagswahl und die Einschläge nehmen in allen sozialen Medien deutlich zu. Insbesondere bei politischen Publikationen wird, auch weit zurückliegendes, gelöscht. Ab und zu fliegen dann die Querschläger eben auch in die falsche Richtig. Ich korrigiere: Nicht ab und zu sondern tagein, tagaus. Hierunter eingeblendet sehen sie einen Beitrag von Jürgen M. der von Facebook als “Hassrede” eingesuft wurde, und zwar sogar nach erneuter Prüfung wegen der Beschwerde des Nutzers. Die Abmahnung ist raus, die Klage an das Landgericht Essen folgt in der nächsten Woche, wenn – wie immer – eine Unterlassungserklärung ausbleibt.Media

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1.3K views15:17
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2021-04-01 12:57:58 Facebook löscht massenhaft eindeutig rechtswidrig Postings oder Kommentare, die sich mehr oder weniger gelungen mit demselben Thema befassen, dass Heinrich Mann in seinem berühmten Roman “Der Untertan” behandelt. Das Oberlandesgericht München hat sich in Fall 42 sehr treffend und mit literarischem Bezug dazu geäußert. In der Regel sind diese Löschungen und Sperrungen nicht gerechtfertigt. In dieser Sache hat das Landgericht Ellwangen (Jagst) Facebook mit einstweiliger Verfügung vom 26.03.2021 die verhängten Sanktionen verboten. Hier die Fakten:Günter Z. kommentierte unter diesem Posting von Boris Reitschuster.Mediawie folgt:MediaFacebook löschte den Kommentar. Darüber hinaus wurde eine Sperre von sieben Tagen verhängt. Auf unseren Antrag vom 24.03.2021 erging am 26.03.2021 die erwähnte einstweilige Verfügung. In dem Beschluß heisst es u.a.:Die Antragsgegnerin war nicht berechtigt, die streitgegenständliche AuRerung des Antragstellers zu Iöschen. Die Antragsgegnerin hat den Kommentar aufgrund eines Verstolles gegen ihre Gemeinschaftsstandards zu Hassrede gelöscht. Auf eine Verletzung der Gemeinschaftsstandards kann die Antragsgegnerin die Loschung jedoch nicht stützen, weil die Äußerung des Antragstellers nach der Definition der Antragsgegnerin keine ,,Hassrede” darstellt.Der verständige und unvoreingenommene Durchschnittsleser wird vorliegend erkennen, dass sich der Antragsteller mit der streitgegenständlichen Äußerung auf einen Beitrag des Nutzers Boris Reitschuster bezieht. Dieser führt in seinem Beitrag aus, dass ihm andere Personen von dem weniger strengen Vorgehen der schwedischen Regierung gegen das Corona-Virus berichtet haben. Dabei nimmt er auf Nachrichten Dritter über das Leben in Schweden während der Corona-Pandemie bezug. Er halte den schwedischen Weg für bemerkenswert vor dem Hintergrund, dass die Totenzahlen in Schweden mit denen in Deutschland vergleichbar seien…Der Antragsteller hat diesen Beitrag mit der streitgegenständlichen Äußerung kommentiert.Zwar benutzt der Antragsteller in Bezug auf Deutsche das Wort ,,dumm”. Dies tut er allerdings nicht, um die Minderwertigkeit aller Deutschen aufgrund mangeinder Intelligenz zum Ausdruck zu bringen. Dafür spricht bereits der Umstand, dass auch der Antragsteller selbst Deutscher ist. Vielmehr wendet sich der Antragsteller gegen den Teil der deutschen Bevölkerung, der in semen Augen kritiklos freiheitsbeschränkende Maßnahmen im Rahmen der Pandemiebekämpfung hinnimrnt. Da bereits die streitgegenständliche Äußerung nicht hätte geloscht werden dürfen, hat auch die vorgenommene Sperre des Antragstellers für sieben Tage keine rechtliche Grundlage.

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2021-03-26 19:37:32 Die “Welt”- und Buchautorin Birgit Kelle schildert diesen ebenso absurden wie unterhaltsamen Fall in einem Tweet so:“‘Dieser Beitrag verstößt gegen unsere Standards zu Hassrede’ Heute mal eine #Facebook-Sperre zum Morgenkaffee weil ich ‘Sinti*zze’ und ‘Rom*nja’ für Schwachsinn halte. Das tue ich nach wie vor. F**k You. Ist das jetzt mit genug Sternen gendersensibel geschrieben?”Hier das Posting:MediaTatsächlich dürfte es um die Verwendung des Begriffs “Zigeuner” gehen, den die Sprachpolizei auf Facebook nicht wünscht. Mein Freund Ralf Höcker, der davon ja zweifellos etwas versteht, schrieb dazu bereits einen Kommentar auf derselben Plattform:Facebook hat nicht das Recht,Birgit Kelle oder sonst irgendjemanden wegen der Verwendung des Begriffs „Zigeuner“ zu sperren. Um beleidigend zu sein, muss ein Wort1. einen objektiv herabwürdigenden Inhalt haben und (kumulativ)2. subjektiv in herabwürdigender Weise verwendet werden.Keine dieser beiden Voraussetzungen trifft hier zu. „Zigeuner“ ist eine Eigenbezeichnung der Roma und Sinti, die sogar im als politisch korrekt erachteten Begriff „Antiziganismus“ enthalten ist. Und subjektiv ist bei Kelle auch keine Beleidigungsabsicht ersichtlich. Was Facebook hier also macht, ist eine krasse Kompetenzüberschreitung. Niemand hat das Recht – auch nicht im Rahmen eines Vertragsverhältnisses wie zwischen Facebook und seinen Nutzern – anderen bestimmte nicht-beleidigende Worte zu verbieten.Da hat er zweifellos Recht. Wir haben Facebook per Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Kommt die – wie immer – nicht, beantragen wir am Montag eine einstweilige Verfügung.

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2021-03-10 14:32:18 Britta L. postete Anfang März den nachstehend eingeblendeten Kommentar, der von Facebook gelöscht wurde.
Media
Facebook subsumiert derart harmlose Inhalte massenhaft als “Hassrede”, weil es hier den Deutschen mal so richtig gegeben werde. Siehe auch Fall 42.Wir mahnen jetzt ab und werden, falls es keine Unterlassungserklärung gibt, auch hier eine einstweilige Verfügung beantragen.

via Meinungsfreiheit im Netz https://ift.tt/2PSvCv9
1.2K views11:32
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2021-03-02 20:22:10 Die willkürliche Löschung des Facebook-Postings zur „Petition 2018“ gab den Anstoß für die Gründung des Unterstützungsfonds „Meinungsfreiheit im Netz“. Facebook löschte, so die FAZ zum Prozeß, „mit politischer Schlagseite.“ Dieses Verfahren ist rechtskräftig gewonnen. Nach der Willkür der IT-Riesen bei Löschungen und Sperrungen folgte das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das die Zensur verschärfte. Jetzt rollt mit der Einschüchterungskampagne der von Ihnen gebührenfinanzierten Landesmedienanstalten gegen unabhängige Journalisten die dritte Einschüchterungswelle an Unser Fonds prozessiert in Sachen Meinungsfreiheit gegen Facebook, Google/YouTube, Twitter, gegen das Auswärtige Amt, die „Faktenchecker“ von Correctiv oder die Landesmedienanstalten. Sehr viele Verfahren gewinnen wir, obwohl auf der Gegenseite internationale Großkanzleien mit tausenden von Anwälten und den unbegrenzten finanziellen und personellen Möglichkeiten der IT-Riesen Google (YouTube), Facebook (Instagram), Twitter usw. stehen. Jetzt kommen als weiterer mächtiger Gegner auch noch die Landesmedienanstalten dazu. Wenn wir uns gegen diese scheinbare Übermacht wehren wollen, brauchen wir Ihre Hilfe. Ungefähr zweimal im Jahr bitten wir daher um finanzielle Unterstützung und berichten gleichzeitig über unsere Erfolge.Richten Sie sich bitte, je näher die Bundestagswahl 2021 rückt, auf weitere, lange geplante und heimtückische Angriffe auf die Meinungsfreiheit ein. Als wären wir durch die Corona-Krise nicht genügend Grundrechtseingriffen ausgesetzt, „schärfen die sozialen Medien nach“ und die Regierungsparteien präsentieren ein Gesetz, das Ihnen die Sprache verschlagen wird. Jetzt werden mit Ihren Rundfunkgebühren staatliche Schikane gegen Journalisten und Grundrechtseingriffe finanziert – dazu unten mehr.1. Welches Selbstverständnis muss in den Chefetagen eines IT-Riesen herrschen, wenn man einen Nutzer für einen Cartoon mit Lucy von den Peanuts für 30 Tage sperrt, während der identische Inhalt bei Dunja Hayali (ZDF) weiter online bleiben darf? Willkür, Arroganz, Hybris.MediaEin Nürnberger Unternehmer, der Fabriken für Solaranlagen produziert, bekam für die identische Kachel 30 Tage Sperre.MediaEr finanziert seinen Prozess selber. Derselbe Nutzer wurde von Facebook eine Woche im Newsfeed abgeschaltet. Aber das Unternehmen verweigert die Aussage, warum. Sie lesen richtig. Wir klagen auf Auskunft. Im Prozess steht Facebook mit großer Gelassenheit zu seiner Willkür und glaubt, man stehe über dem Gesetz. Man dürfe den Nutzer nach Gutdünken bestrafen, aber die Begründung verweigern. Strafe ohne Tat. Schlimmer als bei Kafkas „Der Prozeß“. Das ist die pure Arroganz der Macht und reine Willkür dazu. Hier Ihr Bußgeldbescheid, wo Sie angeblich falsch geparkt haben, geht Sie nichts an. Hier können nur die Gerichte helfen. Und die Öffentlichkeit.2. Bei YouTube greift die Löschung von Videos und Kanälen um sich, wenn das zentrale Thema unserer Tage, die Covid-19-Krise, thematisiert wird. Zur Rechtfertigung beruft man sich auf die „Richtlinie zu medizinischen Fehlinformationen über COVID-19“. Kurz gefasst heißt es dort: Wir löschen, was gegen die Position der Weltgesundheitsbehörde verstößt. Wie bitte?Dieses kategorische Verbot ist ein eindeutiger Verstoß gegen die Wissenschaftsfreiheit, gegen die Meinungsfreiheit und gegen die Pressefreiheit. Aber es kommt noch schlimmer.Die WHO ist eine Behörde der Vereinten Nationen, deren…
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