2022-05-06 10:20:48
Eigentlich wollte ich nur mal nachschlagen
was unter 2BvL6/56
zu finden ist.
von
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=21.05.1957&Aktenzeichen=2%20BvL%206%2F56
bin ich zu
https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv007001.html
gekommen, weil ich auf DFR geklickt habe.
Da hab ich dann Nach REICH gesucht.
Aber bin beim 7. Treffer dann mal am lesen gewesen,
und hab diesen Satz entdeckt:
Im Hinblick auf diese verfassungsrechtliche und besatzungsrechtliche Ausgangslage
und die weitere Gestaltung des Verhältnisses Berlins zum Bunde
vermag das Bundesverfassungsgericht nicht der Auffassung zu folgen,
die die Gliedstaatsqualität Berlins in der Bundesrepublik leugnet
(Übersicht über die in der Literatur vertretenen Auffassungen
bei v. Mangoldt-Klein, Das Bonner Grundgesetz Bd. I,
2. Aufl. 1957, Art. 23 Anm. III 1 e).
Nicht vermögen, das heisst nicht können.
Also das Gericht kann nicht dem glauben,
der den Sonderstatus von Berlin leugnet.
Also das Gericht glaubt, dass Berlin diesen Sonderstatus hat.
Den Sonderstatus "Gliedstaat" zu sein.
Fazti:
Berlin ist ein Gliedstaat
etwas weiter oben findet man dann noch
"die für Berlin aufrechterhaltene Besatzungsgewalt"
und da kommt noch so ein geiler satz, lies einfach bei Satz 41(grüner Steifen rechts).
Die Alliierte Hohe Kommission hat zwar, ausgehend von ihrer Rechtsauffassung,
daß Berlin kein Land der Bundesrepublik sei
und der Geltungsbereich des Grundgesetzes sich nicht auf Berlin erstrecke,
die dieser Auffassung entgegenstehenden Fassungen des Gesetzes
außer Kraft gesetzt (vgl. die Bekanntmachung des Bundesfinanzministers
vom 31. Januar 1952 -BGBI. I S. 115 -).
Ich schlage vor, dass jeder sich den ganzen Text
z.B. ab Satz 20 (grüner Streifen rechts)
Highlight:
Die Alliierte Kommandantur ist nur für Berlin, nicht aber für die Bundesrepublik zuständig
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