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Das Windenergieflächenbedarfsgesetz kommt Es klingt wie ein M | SPEZIALTHEMEN

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz kommt

Es klingt wie ein Monster und das ist es auch. Die Bundesregierung will per Gesetz, quasi mit Gewalt, den Ausbau der Windkraft an Land vorantreiben. Das Gesetz soll sicherstellen, dass spätestens 2032 zwei Prozent der Fläche in Deutschland für Windkraftanlagen verfügbar werden. Dabei werden für jedes einzelne Bundesland Flächenziele festgelegt.

Die Vorgaben müssen dem Entwurf zufolge bis zum 31. Dezember 2032 erreicht werden. Für Ende 2026 ist bereits jeweils ein Zwischenziel vorgegeben. Um die neu festgelegten Ziele zu erreichen, rüttelt der Bund auch an der Länderöffnungsklausel, die es den Ländern bislang erlaubt, Mindestabstände der Windräder von bis zu einem Kilometer zu Wohngebieten festzulegen. Solche Klauseln sollen weiter möglich sein - die Vorgaben wären aber "im Falle der Zielverfehlung unanwendbar". Das Erreichen der Flächenziele geht also vor.

Habeck sagte, er wolle nicht verhehlen, dass ein stärkerer Ausbau der Windkraft für viele Menschen und einige Regionen auch eine Zumutung bedeute. Die Politik müsse auf Ängste und Sorgen eingehen, dies dürfe aber nicht zu einer politischen Blockade und Handlungsunfähigkeit führen.

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