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WHO und Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV) Der Gen | ️ Silke Schaefer Astrologie Offiziell

WHO und Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV)
Der Generaldirektor der WHO ist seit 2 Jahren der "mächtigste Mann der Welt"


Unser aller Leben wird bestimmt von der Tatsache, dass der Generaldirektor der WHO am 11.3.2020 den Covid-19-Ausbruch zur Pandemie erklärt hat. Aufgrund der erklärten Pandemiesituation sind wir extremen Einschnitten in unser Leben ausgesetzt.

Die Frage ist, wie werden wir die "Pandemie wieder los"?

Die Antwort
: Nur der Generaldirektor der WHO kann die Pandemie für beendet erklären.

Denn er ist es, der nach Art. 12 Abs. 5 der IGV in Konsultation mit dem Mitgliedstaat, in dessen Gebiet der „gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite“ aufgetreten ist (China), die Beendigung der Pandemie feststellt.

Beratend zieht der Generaldirekter einen "Notfallausschuss" hinzu. Die Besetzung dieses Notfallausschusses wird vom Generaldirektor selbst bestimmt. Dabei handelt es sich um Mitglieder des sog. „IHR Roster of Experts“, das wiederum ebenfalls vom Generaldirektor besetzt wird. Die Stellungnahmen des Notfallausschusses sind darüber hinaus vom Generaldirektor lediglich „zu berücksichtigen“, nicht bindend.

Schlussfolgerung: Die Welt ist von der WHO (ihren Geldgebern) und China abhängig (Bereits 2017 titelte die Zeit: "Der heimliche WHO-Chef heißt Bill Gates")

Eine Ausnahme sieht allerdings Art. 49 Abs. 7 der IGV vor:

Die Vertragsstaaten, in deren Hoheitsgebiet das Ereignis eingetreten ist, können dem Generaldirektor die Beendigung einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite und/oder die Aufhebung der vorläufigen Empfehlungen vorschlagen und diesen Vorschlag dem Notfallausschuss vorlegen.”

Das bedeutet: Deutschland kann an den Generaldirektor herantreten und ihm vorschlagen, die Pandemie für beendet zu erklären. Das hätte unsere Bundesregierung nach Auslaufen der "epidemischen Notlage von nationaler Tragweite" bereits längst tun müssen

Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
seit 30 Jahren spezialisiert im deutschen und europäischen Arzneimittelrecht
Autorin und Herausgeberin von Büchern zur EU-Zulassung und zahlreicher Veröffentlichungen zum deutschen und europäischen Arzneimittelrecht in deutscher und englischer Sprache

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