2022-11-24 20:53:26
Die Sharī’ah kam mit vorbeugenden Maßnahmen. Es gibt vorbeugende Maßnahmen für Sünden, damit man nicht in sie fällt, und es gibt vorbeugende und schützende Maßnahmen, um einen auch vor Kufr und Shirk zu retten. Und natürlich, wenn ausnahmsweise etwas passiert, wo man in so etwas verfällt, so hat auch da die Sharī’ah uns Lösungen dazu gegeben. Nehmen wir beispielsweise die Regelung von Zinā. Allāh sagt:
وَلَا تَقۡرَبُواْ ٱلزِّنَىٰٓۖ
{Und näher dich nicht der Zinā} diese Formulierung unterscheidet sich von „begehe kein Zinā“. Und „näher dich nicht der Zinā“ ist tatsächlich anders als „begehe kein Zinā“. Als vorbeugende Methode, nimmt diese Regelung von Zinā, was auch immer zu Zinā führt (wie) Ḥarām anschauen, berühren, frei Mischen, zuhören, was Zinā inspiriert, und so weiter.
- Shaykh Aḥmad Mūsā Jibrīl حفظه الله
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