Get Mystery Box with random crypto!

ABSTIMMUNG IM BUNDESTAG Beide Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe | Schuberts Lagemeldung - Stefan Schubert Offiziell

ABSTIMMUNG IM BUNDESTAG

Beide Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe abgelehnt

Sterbewillige sollten es einfacher haben, wenn sie sich beim Suizid helfen lassen wollen. Dem Bundestag lagen zwei Gesetzentwürfe für eine Neuregelung der Suizidbeihilfe vor – beide fielen bei den Abgeordneten durch.

Eine Reform war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht das alte Gesetz vor gut drei Jahren verwarf. Im Jahr 2015 hatte der Bundestag die geschäftsmäßige Sterbehilfe unter Strafe gestellt; mit der Regelung sollte vor allem den umstrittenen Sterbehilfevereinen die Arbeit in Deutschland erschwert werden.

Das Verfassungsgericht entschied jedoch, dass dadurch das Grundrecht auf einen selbstbestimmten Tod verletzt werde. Jeder Mensch habe, unabhängig von Alter und etwaigen Erkrankungen, das Recht, beim Sterben die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.

Eine Verpflichtung zum Beispiel für Ärzte, Sterbewilligen beim Suizid zu helfen, leiteten die Karlsruher Richter daraus aber nicht ab.

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/sterbehilfe-bundestag-lehnt-beide-gesetzentwuerfe-zur-suizidbeihilfe-ab-19014299.html

Bitte abonniert Schuberts Lagemeldung: https://t.me/SchubertsLM