Wieder einmal wird das menschenrechtswidrige NSDAP-Verbotsgesetz verschärft.
Als Faustregel gilt: Wenn in Österreich ein Geschworenengericht tagt, dann um über Tötungsdelikte von Fremden abzusprechen. Sollte ein Einheimischer vor Geschworenen landen, dann wegen des stalinistischen NSDAP-Verbotsgesetzes.
Wird die FPÖ der neuerlichen Verschärfung zustimmen?
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