„Die EU-Kommission allein erhält das Recht, einen europäischen | henning rosenbusch - Channel
„Die EU-Kommission allein erhält das Recht, einen europäischen Gesundheitsnotstand auszurufen. Sie kann „formell eine gesundheitliche Notlage auf Unionsebene feststellen; dies schließt Pandemien ein, bei denen die betreffende schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahr die Gesundheit der Bevölkerung auf Unionsebene gefährdet“ (VO2022/2371, Art. 23, Hervorh. d. Verf.).“
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