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Bizarres Urteil am Landesgericht Klagenfurt: Obwohl nicht zwei | Rolf Kron - Ärzte stehen auf

Bizarres Urteil am Landesgericht Klagenfurt: Obwohl nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, ob sich der krebskranke 69-Jährige wirklich bei der Frau angesteckt hatte, wurde die 53-jährige Angeklagte wegen „Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten“ zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt. Lediglich vom Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung wurde sie freigesprochen. Besonders pikant ist dieses Urteil angesichts der Tatsache, dass die Frau verurteilt wurde, weil sie in krankem Zustand ohne Maske ihrem Nachbarn begegnet war – unabhängig davon, ob sie mit einer meldepflichtigen Krankheit infiziert war, oder nicht. Dieses Urteil könnte richtungsweisend sein, da es jeden Kranken zu einem potenziellen Straftäter macht! Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Anwalt meldete Bedenkzeit an, die Staatsanwaltschaft volle Berufung.

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