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Die 1. Strafkammer des Landgerichts Chemnitz hat in der vergan | Report24.news

Die 1. Strafkammer des Landgerichts Chemnitz hat in der vergangenen Woche die Eröffnung einer Hauptverhandlung gegen neun Männer, die im September 2018 angeblich an einer "Hetzjagd" auf Ausländer beteiligt gewesen sein sollen, aus Mangel an Beweisen abgelehnt. Damit steht fest, dass die Behauptung der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel, in Chemnitz hätte es "Hetzjagden auf Ausländer" gegeben, falsch war. Hans-Georg Maaßen, der damalige Chef des Bundesverfassungsschutzes, musste wegen seines berechtigten Widerspruchs damals seinen Posten räumen.

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