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Zur Anklageerhebung gegen Prof. Dr. Sucharit Bhakdi: Zweierlei | Reiner Fuellmich 🇩🇪/🇦🇹/🇨🇭

Zur Anklageerhebung gegen Prof. Dr. Sucharit Bhakdi: Zweierlei Maß bei der Justiz?
Eine kritische Analyse des Netzwerks KRiStA

Das Amtsgericht Plön hat, wie vielfach zu lesen war, die Anklage gegen Sucharit Bhakdi zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Termin zur Hauptverhandlung ist für März 2023 bestimmt. Gegen diesen Beschluß ist kein Rechtsmittel gegeben, die Durchführung der Hauptverhandlung damit praktisch unvermeidbar geworden. Wer sich informieren möchte, was Bhakdi konkret vorgeworfen wird und was daran sehr merkwürdig ist, dem empfehle ich die Lektüre zweier Artikel.

In einer Analyse zur aktuellen Situation stellt das Netzwerk KRiStA die Frage: Hat das Amtsgericht Plön sich damit überhaupt selbst noch Spielraum für den juristisch gebotenen Freispruch gelassen oder sich schon so gut wie endgültig festgelegt?

Eine Strafbarkeit nach § 130 StGB setzt voraus, daß die betreffende Äußerung geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Mit der Einfügung dieser Friedensschutzklausel wollte der Gesetzgeber den Tatbestand der Volksverhetzung eingrenzen. Eine lediglich abstrakte Möglichkeit der Friedensgefährdung reicht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht aus. Die Rechtsprechung fordert für die Eignung, den öffentlichen Frieden zu stören, das Vorliegen konkreter Gründe für die Befürchtung, der Angriff werde das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttern (BGH, Urteil vom 12.12.2000, 1 StR 184/00 = BGHSt 46, 212 (218)).

Das wird man von Bhakdis Äußerungen wohl nicht sagen können, so die Schlußfolgerung der kritschen Richter- und Staatsanwaltskollegen, die den Fall Bhakdi mit anderen vergleichbaren Fällen in Bezug setzen. Und danach sieht es nach zweierlei Maß aus...

Hier geht es zum Artikel:
https://netzwerkkrista.de/2022/11/03/zweierlei-mass-bei-der-justiz/

Wer sich weiter fragt, warum eigentlich die in diesem Fall Generalstaatsanwaltschaft zuständig ist und nicht die Staatsanwaltschaft & was Sucharit Bhakdi denn überhaupt konkret vorgeworfen wird, erfährt dies sehr sachlich und informativ dargestellt in einem vorangegangenen Artikel bei KRiStA, den ich ebenfalls empfehlen möchte.

Hier geht es zum zweiten empfohlenen Artikel:
https://netzwerkkrista.de/2022/06/12/ist-professor-bhakdi-ein-volksverhetzer/

Mein Kommentar:
Es erscheint mir nach diesen sachlichen Darstellungen juristisch ziemlich fragwürdig, um es einmal vorsichtig auszudrücken, daß Professor Bhakdi sich vor Gericht überhaupt einem kaum nachvollziehbaren Vorwurf stellen muß.

Die Übernahme des Verfahrens aber
durch die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig-Holstein deutet auch in diesem Fall auf einen politischen Zusammenhang hin. Deutschland auf dem Weg zu einer politischen Justiz? Ich befürchte, wir sind bereits mitten darin.

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Dr. Alexander Christ, Rechtsanwalt
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