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Schießbefehl: Waffengebrauch gegen Demonstranten In letzter Z | Reichs Befreiungs-Front⚫️⚪️🔴

Schießbefehl: Waffengebrauch gegen Demonstranten

In
letzter Zeit ist öfter die Rede von Waffengebrauch gegen Demonstranten, wie bspw. hier im Bezug auf Ulm.

Das dürfte kaum überraschen, denn eben jenem Niederschießen von Regimeopposition wurde schon im EU-Lissabon-Vertrag den Weg bereitet.

Der EU-Vertrag von Lissabon trat am 01.November 2009 in Kraft. Darin heisst es: «Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.»

In den sogenannten Erläuterungen zur Grundrechtecharta steht allerdings geschrieben: «Eine Tötung wird nicht als Verletzung des Artikels betrachtet», wenn es erforderlich ist, «einen Aufruhr oder Aufstand rechtmässig niederzuschlagen.»

Was genau einen «Aufruhr» oder «Aufstand»auszeichnet, wird nicht genauer definiert. Bei entsprechender Auslegung legitimiert dieses Gesetz die Regierungen der EU-Mitgliedsländer Demonstrationen brutal niederzuschlagen oder deren Teilnehmer sogar zu töten.

Aus der Ausgabe Nr. 6
Die kommende Weltregierung - Alles nur Verschwörungstheorie?