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Hallo, hier ist der Regierungssprecher! In dieser Woche war e | Regierung Hessen

Hallo, hier ist der Regierungssprecher!

In dieser Woche war einiges los im Corona-Regelwerk. Kaum hatten wir die neuen Quarantäne- und Zugangsregeln mit 2G+ umgesetzt, gab es weitere Änderungen von der Bundesregierung bezüglich des Impf- und Genesenenstatus. Wir verstehen, dass das für Sie verwirrend ist, und glauben Sie mir, für uns ist es das manchmal auch.

Um Ihnen einen besseren Überblick über die Lage zu geben, haben wir hier die wichtigsten Infos nochmal zusammengefasst:

Für Personen, die ihre Erstimpfung mit Johnson&Johnson bekommen haben, gelten nach den neuen Vorgaben des Paul-Ehrlich-Instituts jetzt dieselben Regeln wie bei allen anderen Impfstoffen. Heißt:

1. Impfung: kein vollständiger Impfschutz
2. Impfung (mit Biontech oder Moderna): vollständiger Impfschutz (2G) ab dem 15. Tag nach der Impfung. Und für drei Monate ab dem Termin der 2. Impfung 2G+, da frisch vollständig geimpft
3. Impfung (drei Monate nach der 2. Impfung): Boosterimpfung = 2G+ und bestmöglicher Schutz vor einer schwerwiegenden Corona-Erkrankung

Wichtig: Das gilt auch für alle anderen Personen, die ihre erste Impfung mit Biontech, Moderna oder Astrazeneca bekommen haben!

Mittlerweile hat Corona uns ja die verschiedensten Status-Kombinationen beschert. Damit Sie genau wissen, ob Sie für 2G+ und damit beispielsweise für den Zugang zur Gastronomie ohne zusätzlichen Test berechtigt sind, haben wir hier eine Übersicht mit allen möglichen Fällen zusammengestellt: https://hessenlink.de/2gplus2101

Aufgrund der hochansteckenden Omikron-Variante erreichen die Zahlen gerade jeden Tag einen neuen Rekordwert. Wie Sie sich bei einem positiven Schnelltest, als Haushaltsangehörige oder Kontaktperson verhalten müssen, haben wir deshalb hier ganz genau erklärt: https://hessenlink.de/q2101

Damit das in der aktuellen Diskussion um 2G+ und die Impfnachweise nicht untergeht: Die Impfung, insbesondere die Boosterimpfung, dient vor allem Ihrer eigenen und der Gesundheit anderer! Sie hat nicht den Zweck, eine „Eintrittskarte“ z.B. ins Restaurant zu sein, sondern schützt Sie in erster Linie vor einem schweren Corona-Verlauf.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!

Ihr Michael Bußer