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Hallo, hier ist der Regierungssprecher! Weihnachtszeit = Urla | Regierung Hessen

Hallo, hier ist der Regierungssprecher!

Weihnachtszeit = Urlaubszeit! Einige von Ihnen wollen die kommenden Feiertage sicher für eine kleine Reise mit der Familie oder eine entspannte Auszeit nutzen, vielleicht auch im Schnee beim Ski- oder Schlittenfahren . Doch Vorsicht! Beim Reisen in Corona-Zeiten müssen einige Regeln beachtet werden. Auch wer unseren Nachbarländern einen Besuch abstatten will, muss sich vorher gut informieren, denn einige davon, wie Belgien, die Niederlande, große Teile Österreichs, Polen und die Schweiz, gelten als Hochrisikogebiete!

Wer dort Urlaub macht, muss bei der Rückkehr nach Deutschland Folgendes beachten:
Vor der Einreise nach Deutschland muss das Gesundheitsamt informiert werden. Das geht am besten online: einreiseanmeldung.de

Grundsätzlich müssen alle, die in einem Hochrisikogebiet Urlaub gemacht haben, nach der Rückkehr für zehn Tage in Quarantäne.
Geimpfte und Genesene können die Quarantäne unmittelbar beenden, indem sie ihren Impf- oder Genesenen-Nachweis bei der digitalen Einreiseanmeldung mit hochladen.
Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss vor der Einreise einen aktuellen Corona-Testnachweis hochladen. Ungeimpfte können die Quarantäne frühestens am fünften Tag mit einem zweiten negativen Test beenden.
Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht bei Einreise befreit. Auch sie müssen aber ihre Einreise vorab online anmelden und in Quarantäne, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Die Quarantäne kann erst ab dem fünften Tag per Test beendet werden. Achtung also vor allem bei schulpflichtigen Kindern!

Wer nur einen Tagesausflug über die Grenze in ein Hochrisikogebiet plant, braucht bei der Rückkehr lediglich einen 3G-Nachweis. Die digitale Einreiseanmeldung und Quarantäne-Pflicht entfällt.

Vorsicht! Für Rückreisende aus Virusvarianten-Gebieten gelten noch weitergehende Vorgaben.
Alle Regeln im Detail können Sie hier nachlesen: https://bit.ly/3F7E6Dq
Dort finden Sie auch eine aktuelle Übersicht, welche Länder als Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet eingestuft sind.

Länder wie Frankreich oder Italien sind aktuell keine Risikogebiete, doch auch hier gilt:
3G-Nachweis für alle Reiserückkehrenden, die sich länger als 24 Stunden im Ausland aufgehalten haben. Nur Kinder unter 12 Jahren sind davon ausgenommen!
Natürlich gelten auch im Urlaub die Abstands- und Hygieneregeln – egal wo! Packen Sie ein paar Masken ein und vorsichtshalber auch Selbsttests, falls Sie unterwegs Symptome zeigen. Bei einem positiven Test im Ausland gelten übrigens die Vorschriften des Urlaubslandes, zum Beispiel eine mögliche Quarantänepflicht vor Ort! Positiv Getestete dürfen nach Deutschland einreisen, müssen sich dann aber in Quarantäne begeben und das Gesundheitsamt informieren.
Hier gibt’s alle Infos zur Reiserückkehr nochmal auf einen Blick: https://hessenlink.de/reiseregeln

Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Reiseplanung, falls Sie dies betrifft - und in jedem Fall ein schönes entspanntes Wochenende!
Ihr Michael Bußer