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Studie zu Polizeigewalt: »Der Staat tut sich schwer, Fehlverha | Rechtsanwältin Beate Bahner

Studie zu Polizeigewalt:
»Der Staat tut sich schwer, Fehlverhalten der eigenen Bediensteten zu ahnden«


Ein Forscherteam hat das Phänomen Polizeigewalt untersucht, dabei wurden 3300 mutmaßlich Betroffene befragt, dazu 60 Polizisten, Richterinnen, Anwälte & Opferberatungsstellen.

Im Fokus der Befragung standen Polizeiexzesse bei Einsätzen, in der Studie unter dem Begriff der »übermäßige Gewaltanwendung« bezeichnet. Dies meint Handlungen, die aus Perspektive von Betroffenen, Anwälten, Polizeibeamten & anderen Befragten die »Grenzen des Akzeptablen überschritten haben«, nicht aber zwingend rechtswidrig sind.

Der Bericht faßt die Ergebnisse der sehr interessanten Studie zusammen: »Die Befragten schilderten übermäßigen Einsatz polizeilicher Gewalt demnach besonders häufig für Einsätze bei Großveranstaltungen wie Demonstrationen und politische Aktionen (55 Prozent) sowie Fußballspiele und andere Massenereignisse (25 Prozent). Auch Konfliktsituationen oder Personenkontrollen spielten eine erhebliche Rolle (20 Prozent).
Nach den Angaben der Befragten wendeten überwiegend männliche Beamte im Alter bis 30 Jahre Gewalt an. In den Situationen waren in der Regel mehrere Beamte und Beamtinnen anwesend, die jedoch nicht alle Gewalt anwendeten. Bei 26 Prozent der Fälle ging die Gewalt demnach nur von einem Beamten oder einer Beamtin aus. In 81 Prozent der Fälle sei mindestens eine Beamtin anwesend gewesen, es sei aber nur in 27 Prozent der Fälle auch Gewalt von Beamtinnen ausgeübt worden.«

Die Formen der Gewalt, exemplarisch aufgezählt: Schläge, Stöße, Würgen, Fesseln, Fixieren, auch Erniedrigen durch herabsetzendes & entwürdigendes Verhalten von Beamten.

Die Folgen der erlittenen Gewalt bei den Opfern: Vertrauensverlust in Polizei und Staat, Ohnmachtsgefühle & Vermeidungsverhalten.

Folgen hatte das Fehlverhalten für die Beamten zumeist nicht, der Bericht nennt Zahlen: »Demnach gaben nur 14 Prozent der befragten mutmaßlich Betroffenen an, daß in ihrem Fall ein Strafverfahren stattgefunden habe. Und in nur einem kleinen Teil davon (knapp sieben Prozent) habe die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. 18 Personen, die von einer Anklage berichteten, gaben an, daß es in sieben Fällen zu einer Verurteilung und in sechs zu einem Freispruch gekommen sei. Zwei Verfahren seien gerichtlich eingestellt worden, drei Befragte machten keine Angaben.«

Die Wissenschaftler sprechen von einer »spezifischen staatsanwaltschaftlichen Erledigungspraxis«: die Beweislage sei oft kompliziert, die Täter werden durch das System geschützt & Kollegen sagen scheinbar glaubwürdig aus.

Zum Bericht im Spiegel

Mein Kommentar:
Die Studie bestätigt genau das, was wir Anwälte in den letzten 3 Jahren auf praktisch jeder Demo beobachten mußten: Polizeibeamte treten vereinzelt übermäßig hart auf, scheren aus der Reihe der ansonsten einigermaßen verhältnismäßig arbeitenden Kräfte aus & schlagen, treten zB zu. Solches Verhalten springt dann manchmal auf die anderen Kollegen über, eine Situation eskaliert. Die Leidtragenden sind in den allermeisten Fällen friedliche Demonstranten, die für den Staat auf die Straße gegangen sind. Wer solch ein Verhalten einmal erlebt, der kommt davon nicht wieder zurück, es bleibt eine dauerhafte Verletzung. Daß die Täter in den Reihen der Ordnungskräfte dann noch nicht einmal strafrechtlich verfolgt, gar verurteilt werden, bewirkt, daß die Wunde niemals heilen kann, die Taten bleiben scheinbar rechtmäßig im Raum stehen, tatsächlich sind sie aber grob rechtswidrig. Wäre eine Staatsanwaltschaft unabhängig, wäre die objektive Verfolgung solcher Taten die logische Folge. Überfällig ist eine grundlegende Reform des Rechtswesens & rechtsstaatliche Schulungen für Polizisten. Polizei hat die Bürger zu schützen! Mit genau solchen Fragen beschäftigt sich das ZAAVV.


Dr. Alexander Christ,
Rechtsanwalt
für Grundrechte & Demokratie
Autor des Bestsellers »Corona-Staat« (Rubikon)
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