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Hambacher Fest 2023 Die Stadt Neustadt an der Weinstraße hat | RA Ludwig - Querdenkeranwalt

Hambacher Fest 2023

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße hat das Hambacher Fest am 28. Mai 2023 (aktuell) verboten.
Hiergegen habe ich am heutigen Tage Widerspruch eingelegt und zugleich Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht beantragt.

Die Forderung nach Demokratie und Rechtsstaatlichkeit lassen sich nicht verbieten.

Wer das Versammlungsrecht nicht achtet, achtet auch nicht die Bürger des Staates.
Wer das Versammlungsrecht nicht achtet, ist ein Verächter der Demokratie.

Das Hambacher Fest 1832 war der Aufbruch zur Freiheit. Der erste Schritt vom Untertan zum Bürger.
Das Verhalten der Stadt Neustadt an der Weinstraße zeigt, wie notwendig es ist, die Erinnerung an diesen Wind des Friedens und der Freiheit, an die historische Forderung nach Völkerverständigung wieder anzuknüpfen.

In Zeiten der "Corona-Pandemie" konnten Versammlungsverbote auf "Infektionsschutz" gestützt werden. Das Verhalten vieler Ordnungsämter nach der "Pandemie" zeigt, dass dies nur vorgeschoben war.
Tatsächlich will man die Meinungsfreiheit und Demokratie der protestierenden gesellschaftlichen Mitte unterdrücken.
Die größte Gefahr für die Herrschenden droht nicht von den Rändern, sondern von der sich immer mehr abwendenden Mitte.

Wir sind die Veränderung, die wir uns wünschen.

Der Unternehmer und Freiheitsaktivist Dr. Wolfgang Kochanek, zur Freiheit, am 28. Mai 2023 das Hambacher Schloss zu besuchen:

https://www.youtube.com/live/kxzsKpm5aBA?feature=share&t=6558

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