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Ein Fortschritt im Strafrecht! Nach einem nun vorliegenden G | RA Ludwig - Querdenkeranwalt

Ein Fortschritt im Strafrecht!

Nach einem nun vorliegenden Gesetzentwurf sollen Strafverhandlungen in Zukunft per Audiogerät aufgezeichnet und in Text umgewandelt werden.

Diese Entscheidung - so sie tatsächlich beschlossen wird - ist ein erster Schritt in Richtung faire Gerichtsverfahren in Deutschland.

Aktuell gilt nämlich nur das als wahr, was der Richter in das Protokoll schreibt. Und quasi nur das Urteil und das Protokoll sind als Beweismittel für das förmliche Verfahren in der Hauptverhandlung zugelassen. Beides Dokumente des Richters.

Gerade in Rostock an Amts- und Landgericht wird diese Möglichkeit dazu genutzt, Beweisanträge, Befangenheitsanträge und Rügen nicht zu protokollieren.
Die Weigerung eines Richters, Anträge zu protokollieren, führt dazu, dass diese Anträge in der nächsten Instanz als nicht gestellt gelten.
Damit hat der Richter (aktuell) die Macht, ihm unliebsame Personen willkürlich zu verurteilen.

Das neue Gesetz wurde und wird insbesondere von Richtern kritisiert. Denn die Willkür im Strafverfahren durch befangene Richter wird hierdurch erschwert.

Wir haben zu oft erlebt, wie Richter Angeklagte beschimpft und beleidigt haben, wie sich geweigert wurde, wesentlichen Vortrag zu protokollieren.

Es ist gut, dass diese jetzt ein Stück diszipliniert werden.
Dennoch halte ich es für notwendig, auch den ursprünglichen Gesetzentwurf zeitnah umzusetzen. Dieser sah vor, dass alle Verfahren per Video aufgenommen werden.


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