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Welt: „Die WHO will den Umgang mit zukünftigen Pandemien vertr | Friedemann Däblitz

Welt: „Die WHO will den Umgang mit zukünftigen Pandemien vertraglich regeln – und arbeitet an einer neuen globalen Gesundheitsarchitektur. […]

Und was ist mit der Sorge um Souveränitätsverluste der Nationalstaaten? Treten diese Kompetenzen an die WHO ab, die künftig bestimmt, wie Staaten im Pandemiefall reagieren sollen? Werden gar „multinationale Lockdowns“ denkbar?

Der Völkerrechtler Roman Schmidt-Radefeldt, der unter anderem für den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags tätig ist, hält das für abwegig. Die Rolle der WHO bleibe „auf koordinierende Tätigkeiten beschränkt“. Die Organisation könne den Vertragsstaaten lediglich Ratschläge geben. Zahlreiche Regelungen stellten sicher, dass die Durchführung des Vertrags im Einklang mit dem Völkerrecht und den nationalen Grundrechten erfolge.


Ich bin mit Blick auf den „neuen Pandemievertrag“ gelassen. Warum?

Nicht so sehr, weil ich wie der zitierte Völkerrechtler glauben würde, dass Regelungen sicher stellten, dass die Durchführung des Vertrags im Einklang mit dem Völkerrecht und den nationalen Grundrechten erfolge.

Sondern weil völlig egal ist, was darin steht. Es ist auch egal, was darin nicht steht.

In Deutschland wurde während der „Pandemie“ in aller Deutlichkeit demonstriert, dass das sogar fürs Grundgesetz gilt (leider). Dann ist das mit Blick auf Pandemieverträge nicht anders.

Nicht das Papier und das was darauf steht beunruhigt mich, sondern das, was Menschen daraus machen. @RA_Friede