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Aufschlussreiche Pressemitteilung Nr. 45/2023 des Bundesverfas | Friedemann Däblitz

Aufschlussreiche Pressemitteilung Nr. 45/2023 des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 2023:

„Vom 4. bis 5. Mai 2023 richtete das Bundesverfassungsgericht in Berlin einen Kongress für die Präsidentinnen und Präsidenten der Verfassungsgerichte in Europa aus. Der Kongress befasste sich mit dem Klimawandel als Herausforderung für Verfassungsrecht und Verfassungsgerichtsbarkeit.

Vor den Arbeitssitzungen referierte Prof. Dr. Ottmar Edenhofer, Direktor und Chefökonom des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung
, zu den ökonomischen und ökologischen Grundlagen des Klimaschutzes.

[…] abschließende Arbeitssitzung zum Potenzial der Verfassungsgerichtsbarkeit bei der Bewältigung des Klimawandels

Meine Meinung:

1. Verfassungsgerichte brauchen außerhalb ihrer Verfahren keine speziellen Arbeitssitzungen zu einem speziellen Thema, wenn sie sich als Hüter der Verfassung begreifen. Das tut das Bundesverfassungsgericht offenbar nicht (mehr).

2. Verfassungsgerichte brauchen - wenn sie sich der Objektivität verpflichtet sehen - auch kein Briefing eines einzelnen Direktors eines einzelnen Instituts zu einer umstrittenen Thematik.

3. Es ist nicht Aufgabe eines Verfassungsgerichts, seine politischen Möglichkeiten („Potential“) zum Vorantreiben einer bestimmten Agenda zu prüfen. Jedenfalls das Bundesverfassungsgericht überschreitet hier seine Kompetenz.

4. Eingeübt werden soll durch solche Veranstaltungen vermutlich - ähnlich wie bei Event 201 - ein gleichgerichtetes Handeln formal unabhängiger Akteure.

P.S.: Mit „einüben“ meine ich: Die treffen sich, hören einander zu, hören den Vortrag und setzen sich gegenseitig einem gewissen Konformitätsdruck aus. Gruppendenkeffekte setzen ein. Twitter @RA_Friede