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Das OLG Koblenz hatte in zwei identisch gelagerten Sachverhalt | Friedemann Däblitz

Das OLG Koblenz hatte in zwei identisch gelagerten Sachverhalten über die Anträge auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde, welche wortgleich begründet waren, zu entscheiden. Die interne Geschäftsverteilung bei diesem Gericht war Grund dafür, dass über die beiden Anträge von verschiedenen Senaten zu entscheiden war. Beide Senate kamen unter Zugrundelegung völlig verschiedener Ansätze zu diametral unterschiedlichen Ergebnissen.
https://netzwerkkrista.de/2023/04/23/vermeidungsstrategie/