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Prozeßbeginn gegen Weimarer Richter Christian Dettmar verschob | ❌Dr. Alexander Christ - Anwalt für Grundrechte & Demokratie

Prozeßbeginn gegen Weimarer Richter Christian Dettmar verschoben: was sind die Gründe?

Das Landgericht Erfurt vertagt kurzfristig den Prozeßbeginn gegen den Familienrichter am Amtsgericht Weimar. Am 18. April sollte die Hauptverhandlung am Landgericht Erfurt (Thüringen) gegen Christian Dettmar wegen des Verdachts der Rechtsbeugung (§ 339 StGB) starten. Nun hat das Landgericht jedoch den Termin kurzfristig am Freitag, 14. April, aufgehoben.

Hintergrund ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers für den Familienrichter durch das Gericht. Dies solle der „Verfahrensabsicherung“ dienen.

Aufgrund einer großen Entfernung des Wahlverteidigers zum Gerichtsort ist eine Ernennung eines Pflichtverteidigers durchaus üblich. „Es ist also in meinem Sinn, einen weiteren Kollegen von vor Ort dabei zu haben, um den reibungslosen Verfahrensablauf sicherstellen zu können“, sagte Dettmars Verteidiger Gerhard Strate in einem Gespräch mit der Legal Tribune Online.

Zum Beitrag in der LTO

Beigeordneter Pflichtverteidiger ist jetzt der Strafrechtler und Fachanwalt für Strafrecht Peter Tuppat aus Jena, der zusammen mit dem Wahlverteidiger Gerhard Strate aus Hamburg den Familienrichter juristisch vertritt.

Zum Bericht in der EpochTimes

Die Verhandlung wird also nicht vor dem 15. Juni 2023 beginnen. Die Termine vor diesem Tag entfallen, die Termine ab dem 15. Juni 2023 bleiben bestehen.

Mein Kommentar:
Unüblich ist die Ernennung eines Pflichtverteidigers durch ein Gericht bei umfangreicheren Verfahren nicht. Denn wenn es zu einer Verfahrensunterbrechung über drei Wochen kommt, müsste das Verfahren neu anberaumt werden. Durch Pflichtverteidiger versuchen Gerichte unter anderem, längere Unterbrechungen zu vermeiden.

Trotzdem erstaunt diese Verschiebung, nachdem das Landgericht Erfurt sich ohnehin schon unüblich lange Zeit ließ, überhaupt einen Termin festzulegen. Neben dem ebenfalls verschobenen Prozeßauftakt im
Verfahren gegen Sucharit Bhakdi ist dies die zweite auffällige Verfahrensverzögerung.

Nun könnte man denken, das ist doch erstmal gut. Wenn verschoben wird, wird auch nicht verurteilt. Aber die Betroffenen wollen meist, daß ihre Verfahren zügig beendet werden und sie freigesprochen werden.

Spekulationen gibt es nun jedoch zahlreiche: manche vermuten, die Staatsanwaltschaften selbst wollten einstellen. Andere denken, es gebe Chancen auf eine Art Generalamnestie, wie sie etwa Niederösterreich ins Spiel gebracht hat. Aber dort wie hier ist juristisch Skepsis angebracht: in Österreich wird derzeit diskutiert, ob eine solche Anmestie auf Landesebene überhaupt möglich sei, diese müsse dann schon auf Bundesebene erfolgen. In Deutschland müßte die derzeitige Ampel–Koalition sich zu einem solchen tiefgreifenden Schritt aufraffen.

Wie wahrscheinlich dies ist, kann man derzeit nur mutmaßen. Eine Generalamnestie und die sofortige Beendigung jeglicher Corona–bezogenen Verfahren ist längst überfällig und zu fordern! Ob die gegenwärtig Regierenden dies aber wollen, erscheint mir fraglich. Es wäre ein Eingeständnis eines Komplettversagens…

Jedenfalls machten die Prozesverschiebungen dann sofort Sinn, denn auch diese Verfahren wären dann wohl einzustellen. Abwarten also.


Dr. Alexander Christ,
Rechtsanwalt
für Grundrechte & Demokratie
Autor des Bestsellers »Corona-Staat« (Rubikon)
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