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Soldaten und Impfpflicht: wichtiges Urteil und weiterhin offen | ❌Dr. Alexander Christ - Anwalt für Grundrechte & Demokratie

Soldaten und Impfpflicht: wichtiges Urteil und weiterhin offene Fragen

Mein Kommentar:
Ich habe eben zwei Posts weitergeleitet, einmal die Nachricht von Tom Lausen, der über eine wichtige Entscheidung berichtet, die sein Bruder, der Rechtsanwalt Sven Lausen, für einen Mandanten erwirken konnte.

Der Mandant ist Soldat und soll Befehle verweigert haben, weil der Impfverpflichtung nicht nachgekommen sei. Das Amtsgericht in Neustadt bei Hannover hat sich die Befehlssituation von einer anderen Seite angesehen, nämlich von der Truppenärztlichen Behandlungsseite. Das Gericht hat die Truppenärztin vernommen und sich den Ablauf der Aufklärungsgespräche genauer angesehen.

Die Truppenärztin gab an, bis zur Einführung der Duldungspflicht die Einwilligung der Soldaten sei durch eine Unterzeichnung einer vorbereiteten Erklärung eingeholt worden. Dies sei mit der Einführung der Duldungspflicht dann weggefallen, aber die Soldaten seien weiter gefragt worden, ob die Soldaten mit der Imfpfung einverstanden seien. Der Richter habe dann gefragt, ob die Nadel dann bei fehlendem Einverständnis zwangsweise verabreicht worden sei – dies verneinte die Truppenärztin, das mache man nicht, man dürfe nicht zwangsimpfen.

Die Konsequenz des Wegfalls der schriftlichen Einwilligung ist erheblich: da keine Zwangsimpfung durchgeführt werden darf, ist der Befehl letztlich unausführbar, wenn der Soldat nicht schriftlich eingewilligt hat, so scheint es das Amtsgericht gesehen zu haben, wenn ich den Ausführung von Sven Lausen recht folge.

Aus Sicht meines Anwaltskollegen hat das Urteil damit erhebliche Auswirkungen. Er ist der Auffassung, alle noch laufenden Verfahren dieser Art müßten nunmehr zu einer Einstellung oder zu einem Freispruch führen, Gerichte müßten die Truppenärzte in ihren Verfahren unbedingt anhören. Im konkreten Fall wurde der Soldat freigesprochen, dies hatte auch die Staatsanwaltschaft nach den Ausführungen der Truppenärztin so beantragt. Das Gericht folgte dem Antrag und sprach frei.

Zum zweiten habe ich einen
Kommentar von Friedemann Däblitz angefügt, der richtigerweise darauf hinweist, nicht alle Gerichte müßten und würden das automatisch so sehen und entsprechende Befehle für ungültig erachten. Jedes Gericht hat natürlich einen eigenen Beurteilungsspielraum im jeweiligen Fall. Dennoch meine ich, daß dies eine sehr wichtige Entscheidung ist, die bahnbrechende Wirkung haben kann.

Der Urteilstext liegt noch nicht vor. Diesen wird man abwarten müssen, um die Konsequenzen im Detail zu beurteilen.


Dr. Alexander Christ,
Rechtsanwalt
für Grundrechte & Demokratie
Autor des Bestsellers »Corona-Staat« (Rubikon)
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