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„Rettung“ oder „Verschleppung“: Der Streit um die Kinder aus d | ❌Dr. Alexander Christ - Anwalt für Grundrechte & Demokratie

„Rettung“ oder „Verschleppung“: Der Streit um die Kinder aus der Ukraine


Gegen den russischen Staatspräsidenten Putin läuft ein Verfahren am Internationalen Gerichtshof, nun wurde ein internationaler Haftbefehl erlassen. Um was geht es? Es ist wie mit allen Detailthemen in diesem Krieg schwierig, sich sachlich über die Fakten und Hintergründe zu informieren.

In ihrem Artikel in der EpochTimes versucht Anna Samarina sowohl die ukrainische wie auch die russische Sicht auf die Dinge zu beleuchten. Der Artikel in seiner Sachlichkeit zeigt aus meiner Sicht auch , wie guter Journalismus funktioniert.

Einige Hunderttausend Kinder kamen seit Beginn des Ukraine-Krieges nach Russland. Der Abtransport sorgt für Streit zwischen den beiden Kriegsparteien. Hintergründe, Fakten, die ukrainische und die russische Sicht. Eine Analyse.


Zum Artikel in der EpochTimes

Ein Gegenbeispiel für guten Journalismus findet sich in der Süddeutschen Zeitung. Dort wird in einem Artikel über Marie Lwowa–Belowa, gegen die auch ein internationaler Haftbefehl erlassen wurde, von »angeblicher Rettung ukrainischer Kinder« gesprochen und der Sachverhalt unreflektiert schlicht als »Verschleppung« deklariert, ganz im Sinne des westlichen Staatsnarrativs.

Zum Vergleich der Bericht in der SZ

Ich weiß nicht, was in den Kriegsgebieten tatsächlich geschieht — keiner von uns ist vor Ort, man muß sich aus unabhängigen Quellen informieren. Was aber soll man mit einer vorgefertigten, voreingenommenen Berichterstattung anfangen?

Aus Sicht der Menschlichkeit spricht einiges für die Rettung von Kindern aus Kriegsgebieten – egal durch welche Seite. Aus Sicht von Eltern, die ihre Kinder suchen, spricht einiges für Verschleppung. Die Frage bleibt: warum sind Eltern mit ihren Kindern weiterhin ungeschützt im Kriegsgebiet? Keinesfalls hätte ich meine Kinder einer solchen Situation ausgesetzt. Und Kinder in Waisenhäusern sollten ebenfalls nicht im Kriegsgebiet verbleiben.

Werden Kinder ihren Eltern bei Kriegshandlungen gewaltsam entrissen und dann weggebracht, handelt es sich aus meiner Sicht um eine völkerrechtswidrige Verschleppung. Auch sollten die Kriegsparteien sich hinsichtlich jeglicher Verbringung von Minderjährigen gegenseitig informieren – doch wie soll das zwischen zwei Kriegsparteien geschehen, die nicht miteinander sprechen wollen? Die Kinder werden zum Spielball, wieder einmal, und zu einem politischen Instrument. In jedem Fall sind sie die Verlierer.


Dr. Alexander Christ,
Rechtsanwalt
für Grundrechte & Demokratie
Autor des Bestsellers »Corona-Staat« (Rubikon)
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