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https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitte | QUERDENKEN (911 – NÜRNBERG) – INFO-Kanal

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-072.html;jsessionid=126101ED8B2920A4653FA87C2F3BACF7.1_cid319

Das Pharma-Verfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden

Die Begründung ist haarsträubend! Wir sind gespannt, auf welche Studien sich das PVerfG angesichts der ungeheuerlichen Behauptung eines positiven Nutzen-Risiko-Verhältnisses und der Behauptung einer Gesundheitsgefahr für "vulnerable" Gruppen bezieht!
In meiner ausführlichen Verfassungsbeschwerde und den beiden Ergänzungsschriftsätzen (www.beatebahner.de) habe ich ausführlich und unter Bezug auf deutsche und internationale Studien genau das Gegenteil nachgewiesen.
Dieses Urteil ist ein weiterer Riesenerfolg für die Pharma- und Ärztelobby, ein Fußtritt für die Handlungsfreiheit und das Recht auf körperliche Unversehrtheit aller Betroffenen und damit eine Schande für den Rechtsstaat.

Über meine Verfassungsbeschwerde wurde übrigens noch nicht entschieden, diese führt das gerichtliche Aktenzeichen 1 BvR 437/21. Eine abweichende Entscheidung ist freilich nicht zu erwarten.

Beate Bahner
Fachanwältin für Medizinrecht

Autorin des Buches "Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten" auch kostenlos als eBook erhältlich!
Mitglied der Anwälte für Aufklärung
Meine Homepage: www.beatebahner.de
Mein Kanal: https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner