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Amtshaftungsanspüche gegen die BRD

https://t.me/RASattelmaier

Nach Lauterbachs Aussage zu Impfnebenwirkungen scharren die Juristen bereits mit den Hufen.

Hier ein Interview mit einem RA-Kollegen, der Impfgeschädigte vertritt:

„Diese Kehrtwende des Gesundheitsministers war absolut notwendig.
Juristisch bedeutet das einiges. Es könnte jetzt zu Amtshaftungsansprüchen gegen die Bundesrepublik Deutschland oder gegen einzelne Bundesländer kommen. Geschädigte könnten somit Schadenersatzleistungen erstreiten.

Wenn über anderthalb Jahre eine Kampagne mit diversen Aussagen über die Nebenwirkungsfreiheit eines Medikamentenimpfstoffes läuft, wundert es mich nicht, dass auch Herr Lauterbach jetzt zugeben musste, das es das nicht gibt. Als Arzt muss er ja wissen, dass es kein Medikament ohne Nebenwirkungen gibt. Da lastete sicherlich auch ein Druck auf ihm.“

Der Rest ist leider hinter der Bezahlschranke

(Quelle Handelsblatt.com)

Der hier interviewte Kollege ist noch recht zurückhaltend.

Denn gerade WEIL Lauterbach die Impfungen als nebenwirkungsfrei bezeichnetet hat, dürften Amtshaftungsansprüche mit Verweis auf die entsprechende Impfkampagne begründet sein. Hier kommt sogar eine vorsätzliche Begehungsweise in Betracht.

Und bei den Ansprüch geht es nicht um pauschale Entschädigungen. Der Schadensersatz umfasst weitreichende Kosten bis hin zu Erwerbungsminderungs- bzw. Unfähigkeitsrenten für z.T. junge Menschen.

Und natürlich sollten sich die Strafverfolgungsbehörden Gedanken zu den Aussagen Lauterbachs machen, der hierdurch unzählige Menschen in die Impfung getrieben hat.

Ein weiterer Rücktrittsgrund.

Aufschrei in den Mainstreammedien ?

Fehlanzeige !

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