2023-10-29 00:39:09
Ein weiterer Betrugs-Skandal der Bundesverwaltung: Die Bundesverwaltung hat einen Teil des Covid-19 Gesetz abgeändert, ohne dass diese Änderung dem Parlament vorgelegt wurde. Nämlich den Artikel 3a, dieser war bis zum 31.12.2022 noch gültig und lautete: «Personen, die mit einem Covid-19-Impfstoff geimpft sind, der zugelassen ist und erwiesenermassen gegen die Übertragung schützt, wird keine Quarantäne auferlegt.» Die Änderung betrifft nur ein Wort, jedoch ein sehr wichtiges Wort nämlich aus erwiesenermassen wurde hinreichend. Da der Impfstoff erwiesenermassen nicht gegen eine Übertragung schützt, wurde das Wort «erwiesenermassen» durch «hinreichend» ersetzt. In der Abstimmungsbroschüre steht dieser Artikel 3a auf der Seite 39. Bereits am 3. August 2021 teilte Virginie Masserey an der Pressekonferenz des Bundes mit, dass diese Genspritze weder vor einer Ansteckung noch vor einer Übertragung schützt. Dementsprechend hätte es gemäss Artikel 3a in der Schweiz nie geimpfte Personen gegeben. Gemäss Artikel 251 des Strafgesetzbuches begeht auch Urkundenfälschung, wer eine rechtlich erhebliche Tatsache falsch beurkundet. Die Behörden haben sich somit mit der Ausstellung von Covid-Zertifikaten strafbar gemacht, da sie Urkundenfälschung begingen. Wie werden sich wohl die Bürger fühlen, wenn sie merken, dass sie mehrmals reingelegt wurden?
All diese Betrügereien müssen zwingend aufgearbeitet werden! Bitte hilf mit und sammle jetzt so viele Unterschriften wie möglich für die Aufarbeitungsinitiative. Unterschriftenbogen gibt es unter: https://www.aufarbeitungsinitiative.ch. Fülle den Bogen aus und sende ihn sofort ganz an das Initiativkomitee zurück.
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