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Der Waffenstillstand von Compiègne vom 11. November 1918. F | Preußen heute

Der Waffenstillstand von Compiègne vom 11. November 1918.

Frage:

Wenn nach dem 27. Oktober 1918 24:00 Uhr alle Verträge illegal sind, wie konnte dann völkerrechtlich der Waffenstillstandsvertrag von Compiègne am 11.November 1918 unterzeichnet werden

Antwort:

Man darf den Rechtsstand (Reichsgesetzblatt 6305 vom 28. Oktober 1918) mit Verlust staatlicher Handlungsfähigkeit nicht verwechseln.

Letzterer trat im Deutschen Reich (im Innenverhältnis) am 9. November 1918 ein - durch eigenmächtige Erklärung der Abdankung des Kaisers sowie illegale Übertragung des Reichskanzleramtes durch Reichskanzler Max von Baden.

Der Waffenstillstand von Compiègne vom 11. November 1918 wurde (im Außenverhältnis) unterzeichnet unter anderem von dem durch den deutschen Kaiser dazu gem. Art 11 Reichsverfassung bevollmächtigten Militär Detlof von Winterfeldt. Von August 1917 bis November 1918 fungierte Winterfeldt - zum Generalmajor befördert - als militärischer Vertreter beim Reichskanzler in Berlin.


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