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Dr. Metke und und Dr. Fechner, Vorstandsmitglieder der Kassenä | Polizisten für Aufklärung e.V.

Dr. Metke und und Dr. Fechner, Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, rufen die Ärzte zu Straftaten auf!

Aussage der beiden gut bezahlten Vorstandschefs:

Wir tun alles dafür, dass Sie künftig die Behandlung der Ungeimpften ablehnen können.
Bis dahin haben wir folgenden Lösungsvorschlag:
Sprechstunde für die Geimpften: 8 Uhr bis 18 Uhr.
Sprechstunde für die Ungeimpften: 7.oo Uhr bis 7.1o Uhr


Alle ungeimpften PatientInnen (mindestens 30 %, das sind mehr als 3 Millionen Einwohner in Baden-Württemberg) sollten die Landesärztekammer Baden-Württemberg, die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie das Sozialministerium Baden-Württemberg anschreiben und eine individuelle Beschwerde übersenden.

Alle ungeimpften PatientInnen sollten bei der Generalstaatsanwaltschaft in Stuttgart gegen Dr. Metke und Dr. Fechner eine Anzeige wegen aller in Betracht kommenden Straftaten stellen. Wer Sorge hat, dass er angesichts eines nur 10-minütigen Sprechstundenangebots für 30 % aller Patienten nicht ausreichend behandelt wird und daher eine Gefahr für Leib und Leben fürchtet, kann nicht nur wegen unterlassener Hilfeleistung, sondern auch wegen Anstiftung zur Körperverletzung oder sogar zum Totschlag eine Anzeige erheben.

Alle ungeimpften PatientInnen sollten ihrer Krankenkasse ankündigen, dass sie - angesichts der vorgeschlagenen Reduzierung der Sprechstundenzeiten von 10 Stunden auf 10 Minuten (somit von 600 Minuten auf 10 Minuten, das sind 1,6 Prozent) auch die Krankenkassenbeiträge entsprechend kürzen werden - und zwar um 98,4 %.

Denn die Ärzte haben einen Versorgungsauftrag und werden hierfür von uns, den Patienten bezahlt! Wir zahlen Krankenversicherungsbeiträge, die Krankenkassen leiten diese an die Kassenärztlichen Vereinigungen weiter, diese zahlen den Ärzten für die Versorgung ALLER Kassenpatienten entsprechende Honorare.

Wenn Ärzte ihren Auftrag nicht erfüllen, gehört ihnen zunächst sofort die Zulassung entzogen und insbesondere das Honorar um 30 % gekürzt, da die Kassenärztliche Vereinigung und die teilnehmenden Ärzte andernfalls die Honorare der ungeimpften Patienten veruntreuen. Die Straftatbestände und eventuelle zivilrechtliche Schadensersatzansprüche wegen unerlassener oder verspäteter Behandlung kommen freilich dazu.

Mein persönliches Statement zu diesem "öffentlichen Aufruf von Dr. Metke und Dr. Fechner zu Straftaten" folgt hier in Kürze.

Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht
zutiefst entsetzt über die Scham- und Skrupellosigkeit dieser Ärzte