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Neue „Mauer“? Ampel will Ausreiseverbote für Regierungskritike | Polizisten für Aufklärung e.V.

Neue „Mauer“? Ampel will Ausreiseverbote für Regierungskritiker
„Ausreiseantrag abgelehnt“ – kommt das bald wieder?

„Ein Leser schickte mir einen Link auf einen Entschlussantrag der Ampel-Parteien aus dem Bundestag, der darauf abzielt, dass Regierungskritikern künftig leichter als bisher der Pass entzogen werden kann bzw. die Behörden ihnen die Ausreise verbieten können. Die Grundlage dafür ist in dem Papier schwammig formuliert. Demnach reicht es für den Passentzug aus, wenn der Verdacht besteht, jemand könnte im Ausland an Veranstaltungen teilnehmen, die im „Widerspruch zu den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Grundordnung“ stehen.

Da der Entschluss von Rot-Grün-Gelb kommt, ist damit kaum jemand gemeint, der gemeinsam mit Polizei-Hassern demonstriert, wie es Innenministerin Nancy Faeser (SPD) am Wochenende in Frankfurt tat […]. Und wohl auch kaum jemand, der sich im Ausland für Lockdowns etwa wegen Corona, Klima oder Hitze ausspricht – die in meinen Augen sehr wohl der „freiheitlich demokratischen Grundordnung“ entgegenstehen.

Offiziell rechtfertigen die Ampel-Parteien in dem Entwurf das beabsichtigte Andrehen der Daumenschrauben mit dem Kampf gegen Rechtsextremismus. Mit dem heute alles gerechtfertigt wird, was die Grundrechte der Bürger und ihre Meinungsfreiheit beschränken soll.

In dem Papier steht: „Um zu verhindern, dass deutsche Staatsangehörige an rechtsextremistischen Veranstaltungen im Ausland teilnehmen können, wurden in der Folge Ausreiseunter- und Passversagungen auf Basis der §§ 7, 10 Passgesetz (PassG) gegen etwaige Teilnehmer von den zuständigen Behörden vorgenommen. Hiergegen gingen einige der betroffenen Personen gerichtlich vor.“

Weil Gerichte oft gegen diese Ausreiseverbote urteilten, soll die Regierung diese jetzt erleichtern – bzw. eine Grundlage schaffen, damit sie vor Gerichten Bestand hat. In dem Text heißt es dazu: „Unter Berücksichtigung dieser Entscheidungspraxis der Verwaltungsgerichte besteht die Notwendigkeit, den Behörden weitere Hinweise für die Auslegung des § 7 Absatz 1 Nummer 1 Variante 3 PassG zu geben.“

Mit anderen Worten, – weil die Gerichte zu oft im Sinne des Grundgesetzes entscheiden, wollen ihnen die Ampel-Parteien das jetzt unmöglich machen durch „Hinweise“.

Dazu soll, wie es in dem Entschlussantrag heißt, die Regierung darauf hinwirken, „dass der Informationsfluss von den Sicherheitsbehörden zu den Passbehörden verbessert wird“.

[…].

In dem Entwurf wird auch ein konkreter Fall genannt, in dem einer Frau eine Ausreise nach Afghanistan untersagt wurde, weil angeblich „zu befürchten stand, dass die Passinhaberin in Afghanistan entführt und die Bundesrepublik mit dieser Entführung zur Zahlung von Lösegeld gezwungen werden sollte“.
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Quelle und ganzer Artikel:

https://reitschuster.de/post/neue-mauer-ampel-will-ausreiseverbote-fuer-regierungskritiker/

"Die Mitglieder setzen sich für die Wertekultur der staatsbürgerlichen Rechte einer freiheitlich, demokratischen Gesellschaft & deren Grundrechte ein."

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