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Vorsicht bei öffentlicher Billigung von Straftaten https://t | Polizisten für Aufklärung e.V.

Vorsicht bei öffentlicher Billigung von Straftaten

https://t.me/RASattelmaier

Derzeit kursiert im Netz ein Video von einem LKW-Fahrer, auf dem zu sehen ist, wie dieser zunächst einen „Klimakleber“ rüde und gewaltsam von der Straße verbringen will.

Anschließend sieht man, wie er mit seinem LKW den „Klimakleber“ anfährt und einige Meter über den Asphalt schleift.

Hierzu gibt es (leider) zahlreiche öffentliche Solidaritätsbekundungen der unterschiedlichsten Art mit dem LKW-Fahrer auf den sozialen Netzwerken.

Doch Vorsicht

Die auf dem Video zu sehenden Handlungen stellen möglicherweise eine Straftat dar, deren öffentliche Billigung u. U. ebenfalls eine Straftat gem. § 140 StGB (Belohnung und Billigung von Straftaten) nach sich zieht. Das könnte dann ein willkommener Anlass für die Staatsanwaltschaften sein, ein Ermittlungsverfahren inkl. Hausdurchsuchungen gegen die User einzuleiten.

Deshalb sollte man einen öffentlichen Post, der das gezeigte Verhalten gutheißt, sofort löschen bzw. erst gar nicht erstellen oder weiterleiten.

Denn unabhängig davon, wie man zu dem Thema „Klimaklebern“ steht, ist der Einsatz von Gewalt, wie sieht in diesem Video zu sehen ist, vollumfänglich abzulehnen.

Ein vorsätzliches Fahren mit einem KFZ gegen eine Person, bei der eine Verletzung billigend in Kauf genommen wird, stellt mindestens eine (versuchte) gefährliche Körperverletzung dar, die m. E. auch nicht mehr von einem etwaigen Notwehr- bzw. Nothilferecht umfasst ist und mindestens mit einer mehrmonatigen Freiheitsstrafe sanktioniert wird.

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