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Wer warnen will, mit größtmöglicher Wirksamkeit, greift zu dra | Philipp Kruse, Rechtsanwalt

Wer warnen will, mit größtmöglicher Wirksamkeit, greift zu drastischen Beispielen. Das kennen alle Eltern der Welt. Dass diesen Beispielen in Deutschland eine Grenze gesetzt ist, kommt aus unserer Vergangenheit. Hier wollen, hier müssen wir sensibel sein. Unsere Sensibilität sollte sich aber unbedingt auch dahin richten, wo der Begriff “Volksverhetzung” unangebracht ist. Wo dieser Tatbestand herangezogen werden könnte, um allzu unliebsamen Kritikern einer Art “Staatsraison” beispielsweise in “Sachen-Corona” den Mund zu verbieten. Der dann unangebrachte Begriff “Volksverhetzung” und daraus resultierend eine Anklage gegen Sucharit Bhakdi hat mittlerweile den gefährlichen und traurigen Beigeschmack, den wir bereits während der “Pandemie” erfahren mussten.

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