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Beispiel für die 'Unabhängigkeit' unserer Behörden - Organisat | Philipp Kruse, Rechtsanwalt

Beispiel für die "Unabhängigkeit" unserer Behörden - Organisation des RKI

https://norberthaering.de/new/johanna-hanefeld/

RKI und PEI werden von den Gerichten - beispielsweise dem Bundesverfassungsgericht - als "mit spezifisch wissenschaftlicher Fachkompetenz ausgestattete selbständige Bundesoberbehörden .... die insoweit besonders geeignet sind, hoch dynamische Veränderungsprozesse nachzuvollziehen und zu bewerten" eingeordnet. (z.B. Erwägungsgrund 137, BVerfG Beschluss vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21, Erwägungsgrund 137, BVerwG Beschluss vom 7. Juli 2022 - 1 WB 5/22).

Aus diesem Grund werden die Stellungnahmen der Behörden als wissenschaftliches Credo angesehen und ohne zu hinterfragen zur Entscheidungsgrundlage gemacht. Zudem verfügten sie aufgrund ihrer Vernetzung über "über Informationsquellen, die anderen Forschungsstellen nicht zugänglich sind".

Die Organisation des RKI lässt nicht nur aufgrund der Einordnung in den Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums sondern auch aufgrund der Angliederung der WHO HUB Stabsstelle beim Zentrum für Internationalen Gesundheitsschutz (ZIG) des RKI erhebliche Zweifel aufkommen. Bei dem 2019 im Nachgang zum Ebola-Ausbruch in Afrika eingerichteten ZIG wurde im September 2021 auch die WHO HUB Stabsstelle angesiedelt, eine Einrichtung der WHO.

Aber nicht nur das: Auch personelle Verflechtungen gibt es zwischen dem RKI und der WHO HUB Stabsstelle: Prof. Dr. Johanna Hanefeld leitet beide Einrichtungen und ist zudem seit dem Weggang von Prof. Wieler kommissarische Vizepräsidentin des RKI.

Und Norbert Häring hat - neben der Teilnahme von Frau Dr. Hanefeld an der Pandemieübung "Strategic Contagion" enge Verbindungen nicht nur zur Bill & Melinda Gates Foundation sowie sehr interessante Details eruiert.....

Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
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