2021-10-01 14:38:05
Diese Nachricht kommt von der Frauenklinik des Kantonsspitals Luzern zum Thema Zertifikatspflicht im Gebärsaal. Es geht darum, ob der Vater des Kindes bei der Geburt tatsächlich nicht dabei sein könne, falls sein Covid Test positiv ausfallen würde…
Guten Tag Frau ….
Auf der Geburtsabteilung der Frauenklinik des Luzerner Kantonsspitals (LUKS) gilt für die Anwesenheit der Lebenspartners rund um die Geburt eine Covid-Zertifikatspflicht. Für das Kinderspital und die Neonatologie müssen die Eltern für einen Besuch ebenfalls ein gültiges Zertifikat vorweisen können. Dies ist nach Einschätzung des Pandemiestabs nötig, weil in diesen Bereichen des LUKS auch länger dauernde Aufenthalte ermöglicht werden sollen. In den anderen Bereichen des Spitals ist die Besuchszeit auf täglich maximal eine Stunde beschränkt. Zudem werden in der Frauenklinik und im Kinderspital zurzeit erste Erfahrungen mit der Zertifikatskontrolle für eine allfällige zeitnahe Einführung der Zertifikatspflicht für Besucher im ganzen LUKS gesammelt. Eine solche generelle Zertifikatspflicht wurde schweizweit von diversen Spitälern bereits eingeführt. Bei allen stationären Patientinnen und Patienten ohne Zertifikat wird im Rahmen der Eintrittsuntersuchungen im ganzen LUKS ein SARS-CoV-2-Test (Nasen-Rachen-Abstrich) durchgeführt. Ein solcher Nachweis ist zum Schutz der anderen Patientinnen und Patienten sowie unserer Mitarbeitenden zwingend nötig für eine Aufnahme am LUKS, damit bei einem positiven Ergebnis entsprechende Isolierungsmassnahmen ergriffen werden können.
Die werdenden Väter haben die Möglichkeit bei uns im Testzentrum sich testen zu lassen. Dieses ist jedoch nur tagsüber geöffnet. Falls daher die Geburt in der Nacht stattfinden würde, darf Ihr Partner selbstverständlich trotzdem
bei der Geburt dabei sein. Wir erbitten Ihn aber nach der Geburt schnellstmöglich einen Test machen zu lassen, damit er Sie auf der Mutter-Kind-Station besuchen kommen darf. Ihr Partner wird bei der Teststation schneller behandelt, da es um die Geburt seines Kindes geht.
Falls das Ergebnis beim Test positiv ausfallen würde, darf Ihr Partner trotzdem bei der Geburt dabei sein. Es gelten dann jedoch verschärfte Hygienemassnahmen. Nach der Geburt tritt dann gemäss BAG die Isolationspflicht ein und Ihr Partner müsste in diesem Fall sich
Zuhause in Isolation begeben.
Bei weiteren Fragen oder Anliegen dürfen Sie sich jederzeit erneut bei mir melden
Sekretariat Gebärabteilung Luzerner Kantonsspital | Frauenklinik
Spitalstrasse | 6000 Luzern 16
Telefon
041 205 35 25 sek.gebaerabteilung.fkl@luks.ch |
www.luks.ch
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