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Stefan Homburg: „Freispruch für 'Gelben Impfstern' Anhänger | pboehringer [Peter Boehringer]

Stefan Homburg:

„Freispruch für "Gelben Impfstern"

Anhänger von Impfpflicht und 3G/2G wollen ihre Taten gern relativieren, indem sie Kritik als "Volksverhetzung" anzeigen.

Vergebens: Scharfe Kritik an Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit durch experimentelle Gentherapien ist erlaubt.

Da mir die Urteile vollständig vorliegen, darf ich den Verfahrensgang kurz skizzieren:

1. Ein Einzelrichter am Amtsgericht Tiergarten hatte den Angeklagten 2021 zu 50 Tagessätzen verurteilt, weil dieser u. a. einen gelben Judenstern mit der Aufschrift "Nicht geimpft" und dem Text "Die Jagd auf Menschen kann nun wieder beginnen" verwendete. Der Angeklagte hat jüdische Vorjahren und ist Mitglied der Deutsch-Israelischen Gesellschaft.

2. In der Berufung hob das Landgericht Berlin dieses Urteil im Jahre 2022 auf und sprach den Angeklagten frei, weil seine Äußerungen nicht geeignet seien, den öffentlichen Frieden zu stören. Insbesondere hätte der Angeklagte nicht zu Gewalt aufgerufen. Zielpersonen einer Impfpflicht dürften sich durchaus als Opfer einer Menschenjagd darstellen.

3. In der Revision bestätigte das Kammergericht Berlin den Freispruch. So lange kein Gewaltaufruf erkennbar sei, dürfe die Meinungsfreiheit nicht über § 130 StGB ausgehebelt werden“

Verteidiger: RA Gregor Samimi.

t.me/Rosenbusch