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+++ Bayerischer Verwaltungsgerichtshof beurteilt Ausgangssperr | pboehringer [Peter Boehringer]

+++ Bayerischer Verwaltungsgerichtshof beurteilt Ausgangssperre als rechtwidrig +++

Bisher hatten sich die Gerichte zumeist lediglich in Eilverfahren mit den Klagen gegen spezifische Corona-Maßnahmen befasst, jetzt stehen die Hauptsache-Verfahren an. In einem solchen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Markus Söder eine herbe Schlappe zugefügt und die damals verhängte Ausgangssperre als rechtswidrig eingestuft. Die Richter begründeten das mit der Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme.

In Zweifel zogen die Richter auch, dass das dem Infektionsschutzgesetz vorausgehende Bundesseuchengesetz vorgesehen hatte, derart tiefgreifende Eingriffe wie Lockdowns zu ermöglichen.

Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen, womit dem Urteil eine bundesweite Bedeutung im Sinne einer Grundsatzentscheidung zugewiesen werden kann, gerade in Bezug auf die Verhängung von Lockdowns. Als AfD-Abgeordneter begrüße ich dieses Urteil ausdrücklich, das unsere Kritik vollauf bestätigt.